Petition – Wiederherstellung der historischen Terrassen

Leipzig, die Stadt der Parks und Gärten, sollte um eine Besonderheit reicher werden: Dank einer erfolgreichen Petition im Jahr 2019 kehren die Terrassen am Ufer des vorderen Wasserbeckens in den heutigen Clara-Zetkin-Park zurück. Zumindest hatte der Stadtrat diesen Sachverhalt in seiner Sitzung am 13. Februar 2019 so beschlossen. Die Parkanlage, ursprünglich als König-Albert-Park bekannt und später in der DDR nach sowjetischem Vorbild umgestaltet und in Clara-Zetkin-Park umbenannt, hatte im Zuge dieser Umgestaltung die Terrassen am Ufer verloren. Der Clara-Zetkin-Park umfasst den Volkspark im Scheibenholz und verbindet als grüner Korridor den südlichen und nördlichen Teil des Leipziger Auwaldes. Zusammen mit dem Johannapark, dem Leipziger Palmengarten sowie dem Klinger- und Richard-Wagner-Hain im Leipziger Westen bildet dieses Ensemble ein großes Kulturdenkmal, das im ausführlichen Denkmalverzeichnis des Sächsischen Landesamtes für Denkmalpflege als besonders schützenswert eingestuft wird (SächsDenkmSchG § 2, 1). Besonders hervorgehoben werden Vegetation und Gewässer, Wege und Plätze, Bauten und Skulpturen sowie topografische Besonderheiten. Alle einzelnen Bauwerke, Steinmale und sonstige Werke der bildenden Kunst und des Kunsthandwerks stehen zudem als Einzeldenkmale gesondert unter Denkmalschutz (SächsDenkmSchG § 2, 5, c). Wesentliche Wegebeziehungen, Sichtachsen und Gestaltungsbauten im Clara-Zetkin-Park sind auf die Sächsisch-Thüringische Industrie- und Gewerbeausstellung 1897 in Leipzig (STIGA) zurückzuführen. Die Stadt stellte damals eine 40 Hektar große Wald- und Wiesenfläche zwischen dem Bach- und dem Musikviertel am Elsterflutbett zur Verfügung und beteiligte sich finanziell am Gartenbau des Gesamtareals. Zur landschaftlichen Ausgestaltung des Geländes wurde ein Masterplan vom Königlich Sächsischen Baurat Arwed Rossbach erarbeitet. Ein Konsortium ausgewählter Architekten realisierte den Bau der zuvor festgelegten Ausstellungsbereiche. Dabei wurde darauf geachtet, dass die Anlagen einen parkartigen Charakter behielten. Ursprünglich gehörten die Terrassen beidseitig am Ufer des Wasserbeckens zum Ausstellungspark und waren ein Teil der Parkanlage bei der Umgestaltung zum damaligen König-Albert-Park bis 1904. „Wenn dann nach einem Jahre voll Glanz und Jubel und Triumph die stolzen Paläste gesunken und dem Erdboden gleichgemacht sein werden und keine hindernde Schranke mehr den freien Zutritt wehrt, wenn Jung und Alt, Arm und Reich sich in den herrlichen Anlagen ergeht, um fern und doch nah bei der Stadt geschäftigem Getriebe in freier, frischer Luft Erquickung zu suchen, dann wird die Erinnerung an die Ausstellung, die Schöpferin dieses zum Gemeingut gewordenen Erholungsplatzes, neu aufleben in den Herzen der genießenden Bürger und man wird dankbar preisen ihr Vermächtnis – das Gebliebene.“ Leipziger Ausstellungszeitung Nr. 101, 1. November 1896. Die Wiederherstellung der historischen Terrassen wäre ein bedeutender Schritt in der Denkmalpflege, da die grundhafte Sanierung der Parkanlage und ihrer baulichen Anlagen wie dem Wasserbecken an der Anton-Bruckner-Allee wichtige Entwicklungsziele der Stadt sind. Der Clara-Zetkin-Park ist ein Kulturdenkmal, das aus über 100 Jahren künstlerischer Garten- und Landschaftsgestaltung besteht und städtebauliche Bedeutung hat. Daher gibt es ein öffentliches Interesse an seinem Schutz und seiner Pflege. Zum Online-Artikel: https://www.l-iz.de/politik/brennpunkt/2019/01/Die-Wiederherstellung-der-Terrassen Beschlussvorlage Nr. VI-P-05928-DS-03 am 13. Februar 2019 einstimmig so beschlossen: „Die Wiederherstellung der historischen Terrassen ist Inhalt der Denkmalpflegerischen Zielstellung. In den Jahren 2023 bis 2026 werden schrittweise Planungs- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Die Bepflanzung wird entsprechend den Vorgaben der Zielstellung verändert. Die Finanzierung erfolgt über das Förderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ in Höhe von 430.000,00 €. Folgende finanziellen Mittel sind für diesen Bereich in den Jahren 2023 bis 2026 vorgesehen:2023 – 50.000,00 €2024 – 150.000,00 €2025 – 150.000,00 €2026 – 80.000,00 €. Ein konkreter Zeithorizont für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen kann erst nach Erstellung der Planung gegeben werden. Die Finanzierung der Planung ist Bestandteil des Budgets ab 2023.“ * Anmerkung: Bei einem Akteurstreffen Clara-Zetkin-Park und Johannapark am 28. April 2023 im Rahmen der Unser Park–Kampagne unter der Leitung von Amtsleiter Rüdiger Dittmar wurde mitgeteilt, dass die Obere Denkmalschutzbehörde in Dresden der Wiederherstellung der historischen Terrassen im Clara-Zetkin-Park ablehnend gegenübersteht. Die Gründe sollten hierzu gesondert mitgeteilt werden. Eine offizielle Begründung liegt aktuell nicht vor. Und die Bitte um eine schriftliche Begründung, warum die Terrassen abgelehnt worden, wurde bislang vom Amt für Stadtgrün und Gewässer nicht beantwortet. Vgl. Landesamt für Denkmalpflege Sachsen. Clara-Zetkin-Park, in: Ausführliches Denkmalverzeichnis. OBJ-Dok-Nr. 09295784, Stand: 7. März 2012. StadtAL, Kap. 75 A Nr. 33 Bd. 2, Die Industrie und Gewerbeausstellung in Leipzig im Jahr 1897, in: Leipziger Ausstellungszeitung Nr. 101 vom 1. November 1896. Das Bleibende, S. 134.

Aus der Presse – Die Idee eines großen Stadtparks im Zentrum

Schon vor mehr als fünf Jahren, nämlich im October 1893, hatte der Rath den Stadtverordneten eine Vorlage zugehen lassen, welche die Ausgestaltung der Wiesen zwischen dem Scheibenholze und der Bismarckstraße als Parkanlage bezweckte. Die Stadtverordneten stimmten diesem Plane in ihrer vom 13. December 1893 zu, jedoch unter zwei Bedingungen. Sie wollten nämlich 1) auf die Herstellung einer Fahrstraße auf der Fluthrinne (als Anfang einer Verbindung des Westens mit dem Süden der Stadt) und auf die hiermit im Zusammenhange stehende Einziehung des Scheibenholzfahrweges nicht eingehen, und beantragten 2) daß weder dem Stammvermögen noch dem Betriebe wegen der Herstellung des Parkes Mittel angesonnen werden, sondern daß dieselbe lediglich aus den Mitteln der Grassi-Stiftung mit dem vom Rathe vorgeschlagenen Berechnungsgelde von 200 000 Mark erfolge. Der Rath faßte damals bei diesen Beschlüssen zunächst Beruhigung; die in Angriff genommene Ausführung der Parkanlage ist dann aber mit Rücksicht auf die Vorbereitungen zur Sächsisch-Thüringischen Industrie- und Gewerbe-Ausstellung, welche in der Hauptsache das in Rede stehende Areal einnahm, unterbrochen worden. Der Ausstellungsleitung ist hierauf von den städtischen Collegien ein Betrag von 80 000 Mark zur Herstellung von Anlagen auf dem bezeichneten Areale unter der Bedingung verwilligt worden, daß sie diese Anlagen möglichst im Anschluß an das städtische Parkproject ausführe und dieselben später der Stadtgemeinde zu überlassen habe. Diese 80 000 Mark nun, für welche der Stadt die König-Albert-Allee und die beiden Teiche als sicherlich vollwerthige Gegenleistung von der Ausstellung überlassen wurden, sind aus dem vorerwähnten Berechnungsgelde von 20 000 Mark gedeckt worden. Da außerdem 23 000 Mark für die Anlagen am Rosenthalberge aus obiger Summe zur Zahlung angewiesen und bereits vor der Ausstellung 42 000 Mark für die Arbeiten zur Herstellung des Parkes ausgegeben worden sind, so hat sich die für die Parkanlage noch verfügbare Summe auf 55 000 Mark erniedrigt, aus denen die Kosten derjenigen Arbeiten, die zur Zeit auf dem Areale an der Marschnerstraße (in einstweiliger Ausführung eines Theiles des Planes) ihren Fortgang nehmen, bestritten werden. Mit den noch verfügbaren Mitteln wird sich also die Parkanlage sicherlich nicht im Entferntesten mehr herstellen lassen. Dazu kommt, daß nach der stellenweise beträchtlichen Auffüllung des Areals die Einführung der Wasserleitung behufs künstlicher Bewässerung erforderlich wird, während hierauf bei der früheren tiefen Lage des Areals infolge genügender natürlicher Feuchtigkeit verzichtet werden konnte. Im Verlauf der Verhandlungen ist sodann der Rath auf seinen früheren Gedanken wieder zurückgekommen: eine Fahrstraße an der Fluthrinne zu schaffen und den Scheibenholzfahrweg einzuziehen. Diese neue Fahrstraße soll, wie schon erwähnt, den Anfang zu einer Verbindung zwischen den westlichen Vororten und der Südvorstadt (Kronprinzenstraße) bilden. Anderntheils wird durch Einziehung des Scheibenholzfahrweges erreicht, daß der König-Albert-Park von allem Fahrverkehr – außer dem auf der König-Albert-Allee – frei bleibt, denn auch der Fahrverkehr auf dem früheren Johannaparkwege zwischen der Marschnerstraße und der Fluthrinne soll nicht weiter bestehen bleiben. (Dieser Theil des Johannaparkfahrweges ging bekanntlich fast unmittelbar neben der Bismarckstraße hin und hatte für den Fahrverkehr kaum ein Zweck.) Auf dieser Grundlage ist nun der städtischen Gartenverwaltung vom Rathe der Auftrag zu Theil geworden, ein neues Project über die Parkanlage auszuarbeiten. Das ist es, welches jetzt den Stadtverordneten vorliegt. Was zunächst die finanzielle Gestaltung des neuen Projects betrifft, so ist dieselbe folgende: 1) Kosten der Beschleußung und Macadamisirung der König-Albert-Allee 75 510 Mark2) Herstellung einer Fahrstraße von der Plagwitzer Brücke (bez. Bismarckstraße) bis zum Kettensteg 30 040 Mark3) Herstellung von Straßenböschungen, Anpflanzung von Alleebäumen ec. 71 280 Mark4) Kosten der Parkanlage, einschließlich Einführung der Wasserleitung 293 472 MarkZusammen: 470 302 Mark. Von den Gesammtkosten würde der Aufwand unter 1-3 (Straßenherstellungen im öffentlichen Interesse) auf das Stammvermögen zu übernehmen, der Aufwand für die Parkanlage aber aus dem Betriebe Conto 12 „Anlagen“ zu bestreiten und zu dem Zwecke jährlich 60 000 Mark in dieses Conto einzustellen sein. Die Einstellung der ersten Rate ist bereits im Haushaltsplan auf das Jahr 1899 erfolgt. „Die Kosten sind zwar – so sagt der Rath am Schlusse seines Begleitschreibens – nicht unbeträchtlich, aber wir gehen wohl in der Annahme nicht fehl, daß sich die Herren Stadtverordneten bei den am 13. December 1893 aufgestellten Bedingungen hauptsächlich durch die Rücksicht auf die östlichen Stadttheile haben leiten lassen. Nachdem für letztere unter Aufwendung erheblicher Mittel umfangreiche Anlagen geschaffen worden sind, glauben wir auf Ihre Zustimmung rechnen zu dürfen, daß die von der Natur im Südwesten gegebenen günstigen Bedingungen benutzt werden, um die schöne, aber für einen starken Verkehr doch noch kleine Anlage des Johannparks zu erweitern zu einem großen Stadtparke, der einen Anziehungspunct und eine Erholungsstätte für die gesammte Bevölkerung Leipzigs, nicht weniger aber für den Fremdenverkehr eine Sehenswürdigkeit bilden wird. Der Zustand, in welchem sich das betreffende Areal seit Schluß der Ausstellung befindet, kann unmöglich so belassen werden. Wenn man aber an die Abänderung desselben geht, dann erscheint es auch am wirthschaftlichsten, sie gleich planmäßig und so auszuführen, daß etwas Dauerndes, Schönes geschaffen wird.“ Wir glauben, daß man dem hier dargelegten Standpuncte in den weitesten Kreisen unserer Bürgerschaft Beifall geben wird und zwar das um so mehr, da jetzt nach dem Osten auch der Norden eine umfängliche Parkanlage erhalten soll. Ebenso sind am Napoleonsteine Anlagen geplant, und da der Süden und der Nordwesten durch die Natur reich bedacht sind, so kann das Project einer Parkanlage auf dem ehemaligen Ausstellungsgelände nirgends das Gefühl aufkommen lassen, daß hiermit die einseitige Bevorzugung eines Stadttheiles stattfindet. Durch den künftigen König-Albert-Park wird aber Leipzig eine Parkanlage erhalten, wie eine solche nur selten eine Großstadt aufzuweisen haben dürfte. Der König-Albert-Park wird nämlich den Johannapark mit dem Scheibenholz verbinden und da die Einbeziehung des Wiesendreiecks jenseits der Fluthrinne (wo das Hauptausstellungsgebäude stand) in die Parkanlage geplant ist, zugleich auch eine Verbindung mit der „Nonne“ herstellen, an welche sich der Ausläufer des Connewitzer Holzes (der sog. Beipert) anschließt. Man wird dann also vom südwestlichen Promenadenringe aus stundenlange Spaziergänge in Anlagen oder Wäldern wandelnd, ausführen können. Soviel für heute. Die Beschreibung der Anlagen im König-Albert-Park soll im nächsten Artikel folgen. Der künftige König-Albert-Park I., in: SLUB Dresden. Leipziger Tageblatt und Anzeiger. Frühausgabe vom 13. Januar 1899, S. 314.

Musikpavillon im König-Albert-Park – Chronik 1908-1921

1908 — In einem Artikel in „Der Fortschritt“, Nachrichten der Mittelstandsvereinigung im Königreich Sachsen Nr. 11, wurde der Wunsch von Bürgern geäußert, den König-Albert-Park durch öffentliche Konzerte zu beleben. Bei der September-Sitzung der Deputation für Forst- und Anlagewesen unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters Dr. Dittrich entstand der Beschluss, die Gartendirektion zur Platzfindung aufzufordern und mit dem Garnisonkommando über die Nutzung der Militärkapellen zu verhandeln. Nach der Meinung des Oberbürgermeisters werden die öffentlichen Platzmusiken bei den Bürgern großen Beifall finden. Im November empfahl die Gartendirektion, den Konzertplatz längs der Achse des vorderen Teiches im vorderen Teil des König-Albert-Parks zu errichten. Die breiten Promenadenwege bieten dem Publikum die Möglichkeit über drei Zugänge von den Hauptverkehrswegen aus, den Konzerten prominierend zu lauschen. 1909 — Das Hochbauamt, unter Leitung von Herrn Stadtbaurat Scharenberg, beschloss in seiner Mai-Sitzung anfangs eine halbkreisförmige Grundrissform mit einer Länge von 10 m, einer Tiefe von 6,40 m und einer Höhe von 9,70 m. Die Bühne liegt einen Meter erhöht über den Anlagewegen. Der Innenraum soll ungefähr 40 Musiker Platz bieten. Das Erdreich wird ausgeschachtet und der Keller hat eine Deckenhöhe von 1,65 m, um Stühle und Notenständer für Musiker unterzubringen. Die Belichtung des Lagerraumes ist mit Verwendung von Glasbausteinen vorgesehen. Der Boden des Pavillons erhält einen Asphaltüberzug, der Sockel und die Zugangstreppe sind aus Stampfbeton, der gesamte Pavillon erhält eine Holzkonstruktion mit Verzierungen, dessen Gesamtwirkung durch eine entsprechende Malerei erhöht werden sollte. Als Baukosten waren 10.800 Mark veranschlagt. Die Juli-Sitzung der Deputation für Forst- und Anlagewesen erörterte das Hinzuziehen von Stiftungsmitteln aus der Oskar-Meyer-Stiftung und der Grossmann-Stiftung zur Finanzierung des Pavillons und beschloss bis zur abschließenden Klärung die Zurückstellung des Bauvorhabens. Weitere Teilnehmer waren Stadtrat Esche, Stadtbaurat Scharenberg, Stadtbauinspektor Peters, Gartendirektor Hampel, Oberförster Dietze, Ratsförster Zacharias. Nach Prüfung der Skizzen und des Lageplans konnten im August Stiftungsmittel aus der Oskar-Meyer-Stiftung für die Ausschmückung des König-Albert-Parks (6.600 Mark) und aus der Grossmann-Stiftung für „Verschönerungszwecke“ (2.800 Mark) in Aussicht gestellt werden. 1911 — Damit das Bauvorhaben aus Stiftungsmittel finanziert werden konnte, beschloss die Deputation für Forst- und Anlagewesen in ihrer Dezember-Sitzung auf Vorschlag des Oberbürgermeisters „den Pavillon nur aus Eisen herzustellen und zwar so, dass er ringsum frei ist, also keine Schallmuschel erhält, weil diese von hinten gesehen einen unschönen Eindruck macht.“ Stadtbaurat Scharenberg empfahl einen Betonsockel und darauf ein eisernes Gestell zu bauen. 1912 —   Das Bauvorhaben des Pavillons wurde im Leipziger Tageblatt dokumentiert. Der Rat der Stadt genehmigte am 13. April auf Grundlage der Vorplanungen, dem Wunsche nach die Errichtung eines Musikpavillons im vorderen Teil des König-Albert-Parks. Die Kosten für den neuen Konzertplatz belaufen sich auf 12.540 Mark und werden aus Stiftungsmitteln finanziert. In der April-Sitzung der Deputation wurde festgelegt, Markisen am Pavillon anbringen zu lassen. Die Bauvorbereitenden Maßnahmen zur gärtnerischen Umgestaltung des Platzes fanden unter der Leitung von Gartendirektor Hampel und Herrn Molzen statt. So wurde für eine Summe von 1.440 Mark eine Fläche von 870 m² eingeebnet und befestigt, 115 lfd. m Hecken angepflanzt und 230 m² Rasenfläche im Anschluss an die neu hergestellten Wege eingerichtet. Der Rat der Stadt bewilligte am 11. Mai ein Berechnungsgeld von 750 Mark für die Veranstaltung von Musikaufführungen zu Lasten des Haushaltskontos 12 – Drucksache Nr. 236/1912. Die Kosten werden zur Hälfte der vormals geschätzten Summe vom Haushalt übernommen und finanziert abwechselnd in der Woche einmal stattfindende öffentliche Musikaufführungen im König-Albert-Park. Zusätzlich zu einer Ortsangabe wurde die Platzwahl als günstig beschrieben, da breite Wege und eine große Anzahl Ruhebänke zur Verfügung stehen. Nach Ausschreibung der Arbeiten folgte im Juni die Beauftragung der Gewerke: Da Zivilmusikkapellen als zu teuer eingeschätzt wurden, kam im Juli der Beschluss, die Vergabe der Platzmusiken an Militärkapellen heranzutragen. Im August erklärte sich das Garnisonkommando bereit, jeden Freitag von Mai bis Oktober ein Musikkorps zur ein- bis zweistündigen Platzmusik im Pavillon zur Verfügung zu stellen. Der Musikdirektor des ältesten Privatorchesters Gustav Curth wendete sich daraufhin an die Stadt und erbat, ihm die Spielmöglichkeit im Pavillon in bevorzugter Weise zu übertragen. Gustav Curth war seinerzeit Kapellmeister des Krystall-Palast-Theaters, der damals größten Vergnügungsstätte Deutschlands und verantwortlich für Konzerte unter anderem im Zoologischen Garten, Leipziger Palmengarten und im Rosenthaler Bonorand. Am 14. September wurde der neue Musikpavillon im König-Albert-Park nach 4-monatiger Bauzeit übergeben. Er hat einen achteckigen Grundriss und steht auf einem unterkellerten Betonunterbau. Die Dachkonstruktion ist aus Holz und wird von acht Stahlsäulen unterstützt. Die Dacheindeckung besteht aus Schiefer auf einer Holzschalung. Nach unten ist der Dachraum durch eine Holzschalung abgeschlossen. Die Seitenwände sind offen. Zu der geplanten Malerei ist es aus Kostengründen nicht gekommen. 1913 — Für die Musikaufführungen an Sonntagen wurde neben der Kapelle von Gustav Curth auch die von Günther Coblenz im Wechsel beauftragt. An Freitagen spielten die Militärkapellen der Garnison. Dokumentiert ist, dass bei schönem Wetter bis zu 2.000 Menschen die Konzerte besuchten, darunter mehr als 200 Kinder. An Regentagen waren es nicht weniger als 700. In den Folgejahren baten immer wieder andere Kapellmeister vergebens um Berücksichtigung bei der Vergabe der Platzmusiken. 1915 — Die Gartenverwaltung teilte dem Hochbauamt im August mit, dass die Treppe zum Pavillon mit einer Tür versehen werden müsse. Diese Maßnahme war gedacht, um Kindern, die im Inneren Unfug trieben, den Zutritt zu verwehren. Zusätzlich wurde das Anlegen eines Grünstreifens vorgeschlagen. Die Ausführung übernahm die Firma M. Th. Rusack, die eine eiserne Gittertür montierte. Die Kosten betrugen zuerst 146 Mark, später 335 Mark. Das Schatzamt der Kriegsnotspende bat, zum Ereignis der Nagelung des „Wehrmannes“ zur musikalischen Begleitung, die Platzmusik von Juni bis Oktober vom Albert-Park auf den Naschmarkt zu verlegen. Die Erlöse kämen der Kriegsnotspende zugute. Es wurde beschlossen, dass die Platzmusiken an den Freitagen bis zum Oktober auf dem Naschmarkt abgehalten werden. Die Sonntagskonzerte hatten im Albert-Park zu verbleiben, da sie sich einem sehr starken Zuspruch und großer Beliebtheit erfreuen. 1919 — Im Mai fand eine Erhöhung des Musikertarifs statt. Der Rat der Stadt beschloss daraufhin die Freitagskonzerte aus Kostengründen entfallen zu lassen, da die zweistündigen Konzerte mit einer Besetzung von 28 Musikern das Haushaltsgeld von 4.000 Mark überschritten hätte.   1920 — Es wurde entschieden, die Sonntagskonzerte im Albert-Park … Weiterlesen

Aus der Presse – Vorberichte zum Musikpavillon im König-Albert-Park

Mitteilungen aus der Gesamtratssitzung – 3) Genehmigt werden b. die Errichtung eines Musikpavillons im König-Albert-Park. [1] Der Rat hat beschlossen, dem Wunsche nach Errichtung eines Musikpavillons im König-Albert-Park stattzugeben. Von der Gartenverwaltung ist für den aus Eisen herzustellenden Pavillon, dessen Kosten mit Einschluß der gärtnerischen Anlagen sich auf 12 530 M stellen werden, ein Platz im vorderen König-Albert-Park längs der Achse des vorderen Teiches vorgeschlagen. Es ist dies ein breiter Platz mit drei Zugängen von den Hauptverkehrswegen, aus dessen Mitte der Pavillon sich erheben soll. Bei Aufstellung des Pavillons an der bezeichneten Stelle macht sich allerdings eine – indes unbedeutende – Veränderung der gärtnerischen Anlagen erforderlich. Die Kosten des Pavillons und der gärtnerischen Anlagen sollen aus Stiftungsmitteln bestritten werden. Die Kosten weiter für die Musikdarbietungen sind schätzungsweise auf etwa 1500 M jährlich veranschlagt. Diese können jedoch aus Stiftungsmitteln nicht gedeckt werden. Der Rat hat sie zu Lasten des Kontos 12, und zwar für dieses Jahr zur Hälfte nachzuverwilligen beschlossen. Mit der Errichtung des Pavillons soll baldmöglichst begonnen werden. [2] Sitzung der Stadtverordneten – Der Errichtung eines Musikpavillons im König-Albert-Park, deren Kosten (12 530 M) aus Stiftungsmitteln bestritten werden sollen, und Bewilligung eines Berechnungsgeldes von 750 M für die Veranstaltung von Musikaufführungen wird zugestimmt. [3] Mitteilungen aus der Gesamtratssitzung – Das Erforderliche ist auszuführen a) der Errichtung eines Musikpavillons im König-Albert-Park und der Bewilligung eines Berechnungsgeldes für die Veranstaltung von Musikaufführungen – Drucksache Nr. 236/1912 [4] Rat und Stadtverordnete haben, wie gemeldet, beschlossen, im König-Albert-Park einen ständigen Musikpavillon zu errichten, in welchem abwechselnd in der Woche einmal Musikaufführungen veranstaltet werden können. Der Rat war deshalb seinerzeit wegen Beschaffung eines geeigneten Platzes mit der Gartenverwaltung in Unterhandlung getreten. Gegenwärtig nun ist man mit der Errichtung des Pavillons beschäftigt; derselbe wird in den zwischen dem vordern und hintern Teiche gelegenen Anlagen des König-Albert-Parkes, in der Nähe des Scheibenholzes, östlich von der König-Albert-Allee, errichtet und dürfte bereits in kurzer Zeit fertiggestellt sein. Der Platz ist insofern sehr günstig gewählt, als gerade in diesem Teile der Anlage beste Wege und eine große Zahl von Ruhebänken zur Verfügung stehen und das Scheibenholz mit dem großen angrenzenden Spielplatz schattigen Aufenthalt bietet. [5] [1] Mitteilungen aus der Gesamtratssitzung am 13. April, in: SLUB Dresden. Leipziger Tageblatt. Frühausgabe vom 19. April 1912, S. 7. [2] Errichtung eines Musikpavillons im König-Albert-Park, in: SLUB Dresden. Leipziger Tageblatt. Sonntagsausgabe vom 28. April 1912, S. 14 f. [3] Sitzung der Stadtverordneten am 8. Mai, in: SLUB Dresden. Leipziger Tageblatt. Frühausgabe vom 9. Mai 1912, S. 8. [4] Mitteilungen aus der Gesamtratssitzung am 11. Mai, in: SLUB Dresden. Leipziger Tageblatt. Frühausgabe vom 22. Mai 1912, S. 14. [5] Musikpavillon im König-Albert-Park, in: SLUB Dresden. Leipziger Tageblatt. Abendausgabe, 2. Beilage vom 18. Juli 1912, S. 9.

Leipzig bekommt eine Krystallpalast-Straße

Auf Vorschlag vom Stadtbezirksbeirat-Mitte wird dem Leipziger Krystallpalast eine Straße gewidmet. Auf dem gleichnamigen Gelände im Zentrum Ost wurde das Ensemble 1943 bei einem schweren Bombenangriff auf Leipzig zerstört. Gemäß den genehmigten Plänen ist kein Gebäude vorgesehen, das an die Kulturgeschichte des Ortes anknüpft. Der neue Eigentümer des Krystallpalast-Areals plant an der Ostseite des Leipziger Hauptbahnhofs zwischen Brandenburger- und Hofmeisterstraße, ein neues Wohnquartier zu errichten. Durch das Wohnquartier führt eine neue nicht adressgebundene Querstraße hindurch, die beide Straßen miteinander verbindet. Von der Stadtverwaltung war vorgesehen, die 70 m lange Straße als eine Verlängerung der Hofmeisterstraße zu begreifen und den gleichen Namen zu geben. Der Stadtbezirksbeirat-Mitte befürwortete 2018 auf einer seiner Sitzungen die Benennung der Straße in „Krystallpalast-Straße“ und begründete diesen Vorschlag mit der Kulturgeschichte des Areals. 1881/82 entstand auf dem ehemaligen Gelände vom Schützenhaus und Trianongarten der Leipziger Krystallpalast nach dem englischen Vorbild des Crystal Palace der Londoner Weltausstellung von 1851. Er entwickelte sich zum größten Vergnügungsensemble seiner Zeit und war weltweit ein touristisches Aushängeschild der Stadt. Selbst nach der Zerstörung des Gebäudes im Zweiten Weltkrieg war dieses Areal für weitere 50 Jahre von der Unterhaltungsindustrie geprägt und als beliebter Kulturstandort überregional bekannt. Mit dem Straßennamen soll an den Krystallpalast, an seine Vorgänger- und Nachbauten erinnert werden, die dort über 100 Jahre das Leipziger Stadtbild kulturell prägten. Nach Auffassung des Beirates nimmt dieser Ort damit im kollektiven Gedächtnis der Stadt einen besonderen Platz ein. Die Benennung der Straße in „Krystallpalast-Straße“ soll die künftigen Bewohner des Wohnquartiers dabei unterstützen, sich mit dem Ort und der Leipziger Stadtgeschichte zu identifizieren. Gleichwohl der Kulturgeschichte an diesem Platz gerecht werden. Es gab keine Gegenstimme. Die Beschlussvorlage wurde neu gefasst und der Stadtrat nahm die Änderungsvorlage am 31. Mai 2018 einstimmig an. Aktuelles www.krystallpalast-areal.de/ Vorlage VI-DS-05361-NF-05

Aus der Presse – Zur Verstadtlichung der Palmengarten-Gesellschaft

Verstadtlichung des Leipziger Palmengartens? Der Leipziger Palmengarten beruft zum 17. Dezember eine außerordentliche Generalversammlung, der eine Zwischenbilanz und ein Antrag auf Verstadtlichung zur Beschlußfassung unterbreitet werden soll. Nach den von uns eingezogenen Erkundigungen steht es noch nicht fest, ob und wann eine endgültige Verstadtlichung des Leipziger Palmengartens zustande kommt. Zurzeit ist der Leipziger Palmengarten eine Aktiengesellschaft mit einem Aufsichtsrat, in dem der Rat der Stadt Leipzig vertreten ist. [1] Wie wir im Handelsteil der vorliegenden Nummer unseres Blattes berichten, haben die Aktionäre des Palmengartens sich mit den Bedingungen des Rates für die Uebernahme in städtische Regie einverstanden erklärt. Nach diesen Bedingungen müssen die Aktionäre auf alle Rechte aus ihren Aktien verzichten und erhalten dafür 10 Jahre lang freien Eintritt in den Palmengarten. Sollte dieser seiner bisherigen Bestimmung entzogen werden (bekanntlich besteht das Gerücht von einer Umwandlung in einen Volkspark), so ist ein Schadenersatz ausgeschlossen. Wie in der gestrigen Generalversammlung mitgeteilt wurde, resultiert die Unterbilanz für das letzte Dreivierteljahr, rund 180 000 Mark, hauptsächlich aus den höheren Löhnen. Dazu kommt noch die Unterbilanz aus den Vorjahren mit rund ½ Million Mark. Wenn der Rat und die Stadtverordneten die Verstadtlichung abgelehnt hätten, würde der Konkurs unvermeidlich gewesen sein. Allerdings bleiben jetzt noch die Verhandlungen mit den Obligationären, denen 25 Prozent geboten werden, und mit den Warengläubigern, die 75 Prozent erhalten sollen, abzuwarten. Man darf aber annehmen, daß sie zustimmen, denn im Falle eines Konkurses würden die Obligationen, kaum etwas und die Warengläubiger sicher wesentlich weniger auf ihre Forderungen erhalten. Rat und Stadtverordnete haben 600 000 Mark bewilligt, wenn das Unternehmen als städtisches fortgeführt wird. [2] Die außerordentliche Generalversammlung genehmigte die Bedingungen des Rates, der das Unternehmen in eigene Regie nehmen will, wenn die Aktionäre auf alle Rechte aus ihren Aktien verzichten. Dafür erhalten sie für sich und ihre Angehörigen 10 Jahre freien Eintritt in den Palmengarten. Sollte er in dieser Zeit seiner bisherigen Bestimmung entzogen werden, so ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen. Wie mitgeteilt wurde, hat sich die aus dem Vorjahre in Höhe von etwa 0,5 Mill. Mark vorhandene Unterbilanz während des laufenden Jahres um weitere 180 000 Mark erhöht. Eine besondere Obligationärversammlung wird nunmehr noch zu beschließen haben, ob sie sich mit einer Zahlung von 25 Proz. einverstanden erklären will. Die Warengläubiger sollen 25 Proz. auf ihre Forderungen nachlassen. [3] Die Stadtverordneten haben am 17. d. M. in nicht öffentlicher Sitzung einer Vorlage des Rates zugestimmt, wonach zur Ordnung der finanziellen Verhältnisse der Leipziger Palmengarten-Aktiengesellschaft und Ueberleitung des gesamten Unternehmens in städtischen Betrieb 600 000 Mark aus städtischen Mitteln aufgewendet werden sollen unter der Bedingung, daß 1. die Aktionäre sämtliche Rechte aus ihren Aktien auf die Stadtgemeinde übertragen, wofür ihnen für sich und Ihre Familienangehörigen auf die Dauer von 10 Jahren das Recht zum freien Eintritt in den Palmengarten zugestanden wird, 2. die Obligationäre sich gegen bare Auszahlung von 25 Prozent des Nennwertes ihrer Obligationen für befriedigt erklären, 3. alle übrigen nicht bevorrechtigten Gläubiger auf 25 Prozent ihrer Forderungen verzichten. Einigen von den Stadtverordneten beschlossenen Zusatzanträgen, insbesondere der Forderung der Bildung eines gemischten Ausschusses für den Zoologischen und den Palmengarten, wurde zugestimmt. [4] Zur Verstadtlichung des Palmengartens – Dazu lag der Antrag vor: Das Kollegium wolle den Rat ersuchen, Auskunft über den Stand der Verhandlungen wegen der Verstadtlichung des Palmengartens zu geben und die Verhandlungen möglichst zu beschleunigen. Vizevorsteher Pollender (S. P. D.) begründet den Antrag damit, daß am 15. Dezember v. J. die Verstadtlichung beschlossen und 600 000 Mark bewilligt worden seien. Er habe aber gehört, daß der gegenwärtige Generaldirektor drauf und dran sei, mit Unterstützung einer potenten Brauerei dem Palmengarten den Charakter eines Privatunternehmens nach Möglichkeit zu wahren. Ihm erwidert Bürgermeister Roth, daß die damals gefaßten Beschlüsse in der Form nicht in allen Punkten bis jetzt durchgeführt werden konnten, weil juristische Bedenken vorhanden waren. Der Rat bemühe sich, alle diese Schwierigkeiten zu überwinden, und er hoffe, in allernächster Zeit so weit zu sein, daß er das Heft völlig in der Hand habe. Er könne aber keine Einzelheiten in öffentlicher Sitzung weiter machen, denn sonst müsse er darauf zurückkommen, was seinerzeit in nichtöffentlicher Sitzung verhandelt worden sei. Dem Generaldirektor und dem anderen Direktor sei für den 1. Juli d. J. gekündigt und der Generaldirektor habe noch gestern erklärt, daß er jede Stunde gehen könne. In vielleicht 14 Tagen würden die Verhandlungen erledigt sein. Soweit er unterrichtet sei, geht der Betrieb des Palmengartens jetzt gut […] [5] In einer der letzten, Stadtverordnetensitzungen vor den Ferien wurde in einem Antrage der Rat um Auskunft über den Stand der Verhandlungen wegen der Verstadtlichung des Palmengartens ersucht. Bürgermeister Roth teilte daraufhin mit, daß die Verhandlungen zwar noch nicht abgeschlossen, aber voraussichtlich in Kürze zu Ende geführt werden würden. Für die Antragsteller schien es sich vor allem darum zu handeln, zu erfahren, ob die Gerüchte, daß Stadtrat a. D. Böhme, der bis jetzt Leiter des Unternehmens ist, die Gastwirtschaft mit finanzieller Unterstützung einer Leipziger Großbrauerei als Pächter weiterführen wolle, zutreffend sind. Bürgermeister Roth bezeichnete die Gerüchte als unwahr und bemerkte, daß Direktor Böhme bereit sei, jederzeit sofort von seinem Posten zurückzutreten, wenn das Unternehmen verstadtlicht werde. Am vergangenen Mittwoch nun hat der Rat den Betrieb des hiesigen Palmengartens übernommen, und zwar zunächst unbeschadet der bestehenden Eigentumsverhältnisse. Wie aus der Ausschreibung in der vorliegenden Nummer unseres Blattes hervorgeht, wird für den gesamten Gastwirtschaftsbetrieb ein tüchtiger Wirtschaftsleiter gesucht. Hierauf seien die Leipziger Gastwirte, die die Bestätigung in sich fühlen, dieses gemeinnützige Unternehmen zu leiten, besonders aufmerksam gemacht. Somit ist die Uebernahme des Unternehmens jetzt tatsächlich erfolgt und der Palmengarten ist nunmehr städtisch und ein gemeinnütziges Unternehmen geworden. Hoffentlich erfüllen sich die Erwartungen, denen man bei der Ratsvorlage auf Verstadtlichung des Unternehmens seinerzeit Ausdruck gegeben hat. Solange der Palmengarten der Aktiengesellschaft gleichen Namens gehörte, war die Prosperität des Unternehmens sehr gering. Nur ein einziges Mal, und zwar im Jahre 1899, vermochte es eine Dividende für die Aktionäre auszuschütten; dann blieb es nicht nur dividendenlos, sondern arbeitete mit Unterbilanzen. Während der Ausstellungsjahre 1913 und 1914 war der Besuch des Palmengartens nicht befriedigend, und während der Kriegsjahre gestaltete sich die finanzielle … Weiterlesen

Aus der Presse – Die Zukunft des Leipziger Palmengartens

Die Lage des Unternehmens der Aktiengesellschaft Leipziger Palmengarten ist heute eine solche, daß es gar keinen Zweck hat, ihr gegenüber die „Vogel-Strauß-Politik“ zu treiben in der Hoffnung, daß hierdurch, d. h. in aller Stille, eine Gesundung der Verhältnisse erreicht werden könnte. Seit Jahren arbeitet die Gesellschaft – leider – mit großen Fehlbeträgen. Und das schlimme ist, daß diese Fehlbeträge immer gewachsen sind. In den letzten sechs Jahren (1910 bis 1915) bezifferten sie sich im ganzen auf rund 323 000 Mark. Dieser Umstand wird das Herz eines jeden, der – kurz gesagt – unsere Stadt Leipzig liebt, mit aufrichtiger Trauer erfüllen. Die Stadtgemeinde hat es dabei an ausgiebiger Hilfe nicht fehlen lassen. Insgesamt hat die Gesellschaft von der Stadt in neun Jahren über 800 000 Mark erhalten, von denen 590 000 Mark auf das Erbbaurecht eingetragen sind. Trotz alledem sah sich die Gesellschaft genötigt, Ende 1915 erneut mit einem Gesuche an die Stadt um Unterstützung heranzutreten. Rat und Stadtverordnete haben dem entsprochen. In der Sitzung der Stadtverordneten vom 12. Januar 1916 wurde beschlossen, der Gesellschaft zur Weiterführung des Betriebes den Betrag von 20 000 Mark zur Verfügung zu stellen. Außerdem wurde verschiedenen Anträgen des Rates zugestimmt, die u. a. dahin gingen: Außerdem sollten die noch zu deckenden Fehlbeträge für 1915 und 1916 mit etwa 7000 Mark und 42 000 Mark zu Lasten des Betriebsvermögens der Stadt übernommen und zu den im Jahre 1914 bewilligten 105 000 Mark zugeschlagen werden. Die Opfer, zu deren Uebernahme sich die Stadt bereit erklärte, waren also sehr erheblich. Daneben sollten allerdings auch die Inhaber der Schuldverschreibungen (Obligationen) ein Opfer bringen. Diese außer dem Aktienkapital von 200 000 Mark vorhandenen Schuldverschreibungen belaufen sich auf 829 000 Mark und wurden von der Stadt mit 3 Prozent verzinst. Auf die Zinsen (24 870 Mark) sollen die Obligationäre so lange verzichten, bis das Unternehmen Ueberschüsse erzielt. Am vergangenen Donnerstag hat nun die Versammlung der Obligationäre, die hierzu Beschluß fassen sollte, stattgefunden. Sie war beschlußunfähig, es wurde aber vom Vorsitzenden die Mitteilung gemacht, daß die von den städtischen Kollegien zur Aufrechterhaltung des Betriebes bewilligten 20 000 Mark aufgebraucht sind. Sollte auch die nächste Versammlung (am 6. April) beschlußunfähig sein, so daß die Bedingungen der Stadt nicht zur Annahme gelangen könnten, so wäre das Schicksal der Gesellschaft besiegelt, denn daß die Stadt über das gestellte Angebot herausginge, sei auf keinen Fall zu erwarten. So die gegenwärtige Sachlage, die erkennen läßt, daß irgendeine Entscheidung binnen kurzem getroffen werden muß. Wir haben die vorstehenden Ausführungen gemacht, um den vielen Tausenden, die sich für unseren schönen Palmengarten interessieren, ein Bild von der Lage des Unternehmens zu geben. Aber unseres Erachtens kann es sich in der Hauptsache nicht darum handeln, nur für, den Augenblick einen Ausgleich herzustellen, sondern vielmehr darum, für die Zukunft das Unternehmen in bessere Verhältnisse zu bringen. Denn der Ausgleich nützt gar nichts, wenn alles beim alten bleibt, und die Stadt jedes Jahr von neuem tief in den Geldbeutel greifen muß. Auch über diese Zukunft ist in der Stadtverordnetensitzung am 12. Januar gesprochen worden. Ein Redner war hierbei der Ansicht, daß es nur einen Weg gebe, um den Palmengarten endgültig herauszubringen, und zwar sei das leicht dadurch zu erreichen, daß man den Palmengarten bis an das Westufer der neugeschaffenen Flutrinne erweitert und am Ufer einen Elster-Pavillon errichtet, gleich dem schönen Bauwerk, das wir als Alster-Pavillon in Hamburg bewundern. Diesem „einen Weg“ ist jedoch in der Versammlung nicht rückhaltlos beigepflichtet worden. Es wurde darauf hingewiesen, daß eine beträchtliche Summe dazu gehörte, um das zwischen dem jetzigen Palmengarten und der Flutrinne liegende Land (es handelt sich wohl um 40 000 Quadratmeter) in Anlagen zu verwandeln und daß auch ein großer Pavillon – denn um einen solchen kann es sich nur handeln – nicht billig sein würde. Es sei aber mindestens bedenklich, in das Unternehmen von neuem Hunderttausende hineinzuwenden. Von anderer Seite wurde angeregt, daß der Palmengarten mehr der Allgemeinheit zunutze gemacht, also vielleicht unentgeltlich geöffnet werde; das würde sicher dem Wirtschaftsbetriebe sehr zustatten kommen. Dieser Gedanke fand vielen Beifall. Auch wir glauben, daß hiermit wenigstens ein Versuch gemacht werden möge. Es brauchen deshalb die Dauerkarten (die in ihren Erträgen übrigens stetig herabgegangen sind) nicht ganz abgeschafft werden und man braucht andererseits nicht zur völligen Unentgeltlichkeit zu gehen. Aber wenn man an verschiedenen Tagen der Woche den Palmengarten, der einer der prächtigsten Aufenthaltsorte unserer Stadt ist, für ein Eintrittsgeld von 10 Pfennig öffnete, so würde der Zuspruch sicher sehr erheblich sein. Wer jetzt an schönen Wochentagen im Sommer die herrlichen Anlagen besucht, dem tut es wahrlich leid, daß sie so unbenutzt bleiben. Hier Wandel zu schaffen, muß allseitiges Bestreben sein. Die Stadt als erste Geldgeberin hat wohl einen Anspruch, bei der künftigen Gestaltung der Verhältnisse unseres Palmengartens, auf den wir Leipziger mit Recht stolz sind, ein Wort mitzureden. Wir zweifeln auch nicht, daß es in der Richtung geschehen wird, das ganze Unternehmen volkstümlicher zu machen. An der Einwohnerschaft wird es aber sein, ihm die nötige Unterstützung angedeihen zu lassen. Es mag in den jetzigen Kriegszeiten schwer sein, aber das eine muß gesagt werden: mit dem bloßen Bedauern, und mag es noch so „herzlich“ und „innig“ sein, ist dem Unternehmen nicht geholfen, sondern nur mit der Tat. Und unbedingt muß der Palmengarten unserer Stadt erhalten bleiben. Geschähe es nicht, so würde das einen bedenklichen Schatten auf unsere Stadt werfen. Von der Leitung des Unternehmens muß allerdings ebenfalls erwartet werden, daß sie alles tut, um die Anziehungskraft des Unternehmens zu heben. Und mehr als einen Weg gibt es hierbei, den man betreten kann. – id. Aus Leipzig und Umgebung, in SLUB Dresden: Leipziger Tageblatt und Handelsblatt vom 21. März 1916. Frühausgabe, 2. Beilage, S. 9.

Aus der Presse – Debatte zur Lage der Palmengarten-Gesellschaft

In der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten worden – zum ersten Male nach längerer Zeit – gleich zwei große Vorlagen erledigt. Zunächst handelte es sich um die Unterstützung der Palmengarten-Aktiengesellschaft aus städtischen Mitteln. Aus dem Munde des Berichterstatters erfuhr man hierbei, daß die Stadt bisher schon 800 000 Mark in das Unternehmen hineingesteckt habe, von denen man, wie ein Redner bemerkte, wohl wenig wiedersehen werde. Die Hauptfrage, um die sich gestern der Streit der Meinungen drehte, war: weitere Unterstützung oder Konkurs? Die Mehrheit entschied sich für die weitere Unterstützung, denn ob bei einem Konkurse für die Stadt ein Vorteil sich ergeben würde, das erscheine doch recht fraglich. Wie die Verhältnisse sich gestalten werden, ist trotzdem noch nicht abzusehen. Notwendig wird sich wohl erweisen, das Unternehmen auf eine andere Grundlage zu stellen […] Weitere Unterstützung der Palmengarten-Gesellschaft Der nächste Punkt der Tagesordnung betrifft die Ratsvorlage wegen weiterer Unterstützung der Palmengarten-Aktiengesellschaft 1. durch Ueberlassung der bisher in Konto 7 des städtischen Haushaltplans eingestellten 24 870 Mark vom Jahre 1916 ab unter den in der Vorlage angegebenen Voraussetzungen, nämlich 2. Nichteinforderung der Zinsen von etwa 16 000 Mark jährlich vom 1. Januar 1915 ab bis auf weiteres; 3. Ersatz des Erbpachtzinses von jährlich 4000 Mark vom Jahre 1915 ab bis auf weiteres; 4. Gestattung einer Inventarergänzung für vorläufig nur 2000 Mark jährlich; 5. Bewilligung der dann noch zu deckenden Fehlbeträge der beiden letzten Jahre von zusammen etwa 49 000 Mark aus Betriebsvermögen, die ihm mit den bereits früher bewilligten 105 000 Mark vom Jahre 1924 ab in Jahresraten von 25 000 Mark aus dem Betriebe (Konto 42) zurückzuerstatten sind; 6. die Ermächtigung, die von der Stadt erworbene Buchforderung auf 15 000 Mark abzubuchen usw. Der Finanzausschuß beantragt Zustimmung. Der Berichterstatter Stadtv. Meiner führte folgendes aus: „Wie zu Weihnachten das Christkind kommt, so ist ungefähr zur selben Zeit in den Jahren 1912, 1913 und 1914 der Palmengarten gekommen und hat um Unterstützung gebeten; so auch Ende 1915. Er glaubt, dazu besonders ein Recht zu haben, da der Zuschuß, den er Ende 1914 erbeten hatte, darauf berechnet war, daß der Krieg längstens bis Mitte des Jahres 1915 dauern würde, eine Hoffnung, die aber trügerisch war. Der Verlust, der auf 50 000 Mark geschätzt war, wird daher mehr als 83 000 Mark betragen, während der Zuschuß der Stadt nur 50 000 Mark beträgt. Da aber Ersparnisse bei den für Bau-Ausgaben bewilligten Mitteln gemacht worden sind, so beträgt der jetzt noch zu deckende Fehlbetrag für 1915 nur 26 000 bis 27 000 Mark. Der Fehlbetrag für 1916 wird, wenn das volle Jahr 1916 als Kriegsjahr gerechnet wird, mit 90 000 Mark erwartet, zusammen sind also 116 000 bis 117 000 Mark Zuschuß erforderlich. Um diesen Zuschuß zu decken, schlägt der Rat vor, daß die Inhaber von Schuldverschreibungen, denen die Zinsen, jetzt allerdings auf 3 vom Hundert herabgesetzt, von der Stadt gewährleistet und gezahlt werden, auch etwas zu den Kosten beitragen und so lange auf den Empfang der Zinsen zugunsten des Palmengartens verzichten sollen, bis wieder normale Verhältnisse eintreten. Es würden hierdurch jährlich rund 25 000 Mark gespart werden. Weiterhin soll die Stadt auf die Einforderung der Zinsen für die gewährten Darlehen, etwa 16 000 Mark jährlich, und auf den Erb-Pachtzins von jährlich 4000 Mark verzichten, und endlich soll gestattet werden, daß an Stelle der vertragsmäßig Für Inventarergänzungen aufzuwendenden 5000 Mark nur 2000 Mark jährlich verausgabt werden, wodurch weitere 3000 Mark gespart werden. Das sind zusammen 48 000 Mark Ersparnis, so daß der Zuschuß für 1916 nur 42 000 Mark zu betragen braucht. Ein Verzicht der Verzinsung der Darlehen und des Erb-Pacht-Zinses für 1915 würde 19 000 Mark erbringen, so daß für dieses Jahr nur 7000 Mark aufzubringen wären, im ganzen also 49 000 Mark, die die Stadt zu zahlen hätte. Endlich wird gewünscht, daß eine Buchforderung, die die Stadt in Höhe von 139 000 Mark von der Credit-Anstalt für 15 000 Mark erworben hat, auf diesen wirklichen Kaufpreis von 15 000 Mark abgebucht wird, wodurch sich ein bilanzmäßiger Gewinn erzielen läßt, der die Bilanz wieder flüssig macht. Die Aussprache im Finanzausschuß war ziemlich lebhaft und eingehend. Es wohnten ihr Bürgermeister Roth, die Stadträte Böhme und Joachim und wegen der juristischen Fragen Justizrat Dr. Junck bei, der auf Wunsch des Rates ein Gutachten wegen der rechtlichen Folgen eines Konkurses erstattet hatte. Die juristischen Fragen wurden zunächst geklärt, da die Furcht bestand, daß das Darlehen, das die Stadt dem Palmengarten in Höhe von 550 000 Mark gewährt hat, gefährdet wäre insofern, als bei einem Konkurs des gleichen Rang mit den Schuldverschreibungen hätte und daß die Stadt, wenn sie den Palmengarten entsprechend dem Vertrage § 7b übernimmt und die Gebäude zu einem angemessenen Preise bezahlen muß, nicht aufrechnen könne. Nach einem Reichsgerichtsurteil würde die Zahlung für die Gebäude erst nach Ausbruch des Konkurses fällig werden, es könne aber niemals eine Zahlung, die nach Ausbruch des Konkurses fällig wäre, gegen eine Zahlung, die vor Ausbruch des Konkurses geleistet worden wäre, aufgerechnet werden, und vorherige Abmachungen nach dieser Richtung hin wären ungültig. Zur allgemeinen Freude waren die drei im Ausschuß anwesenden Juristen aber nach der Richtung hin sich einig, daß der Rat das Recht hätte, auf Grund der hypothekarisch eingetragenen Forderung von 550 000 Mark auf das Erbbaurecht die Zwangsvollstreckung beantragen zu können, und dann ginge seine Forderung derjenigen der Inhaber der Schuldverschreibungen voraus. Auch hätte der Rat nach dem Vertrage § 7a das Recht zu beanspruchen, daß die Gebäude niedergerissen und ihm das Gelände als Oedland zurückgegeben würde. Eine solche Drohung würde wohl auch den Konkursverwalter veranlassen, mit sich reden zu lassen, so daß, wie es am Schlusse des Gutachtens heißt, die Trümpfe, die der Rat in der Hand hielte, genügend wären, um mit Ruhe einem Konkurse entgegenzusehen. Diese Ruhe, mit der die Stadt dem Konkurs entgegensehen konnte, hatte nun unter den Ausschußmitgliedern verschiedene Wirkungen. Der eine Teil meinte, man brauche dann von Vorschlägen, wie etwa Zusammenlegung der 845 000 Mark Schuldverschreibungen von 2 zu 1, um einen buchmäßigen Gewinn von etwa 420 000 Mark zu erzielen, abzusehen. Man brauche auch … Weiterlesen

Aus der Presse – Das Komitee zur Errichtung eines Palmengartens

Am Sonnabend Nachmittag trat im großen Saale des Rathhauses unter dem Vorsitz des Herrn Oberbürgermeisters Dr. Georgi das Comité für die Errichtung eines Palmengartens in unserer Stadt zu einer Sitzung zusammen. In derselben wurde der von dem engeren Ausschuß vorgelegte Statutenentwurf genehmigt und Beschluß gefaßt, nunmehr die Stadtgemeinde um pachtweise Ueberlassung des für die Anlage in Aussicht genommenen Areals zu ersuchen. Seitens einer großen Anzahl Besucher der soeben beendeten Jubiläums-Gartenbauausstellung ist der lebhafte Wunsch geäußert worden, es möge in unserer Stadt eine ähnliche dauernde Schöpfung zur Ausführung gebracht werden. Wenn nicht unerwartete Hemmnisse dazwischen treten, so stehen wir vor der Verwirklichung dieses Wunsches. Der Leipziger Palmengarten soll errichtet werden auf demselben, geradezu wunderbar geeigneten Terrain, auf welchem soeben die Gartenbauaustellung stattgefunden hat. Dieses Terrain soll eine Erweiterung dadurch erfahren, daß die angrenzenden Arealtheile bis zur südlichen Vorfluthschleuße und das zwischen den Kuhthurmwiesen und der Plagwitzer Straße liegende Waldstück, das Ritterspürchen, hinzugenommen werden. Hierdurch wird zugleich ein Zugang zu dem Palmengarten von der Plagwitzer Straße aus gewonnen, was zweifellos für das Unternehmen von großem Werthe ist. Die Pläne sollen durch eine engere Concurrenz unter den ersten Autoritäten der Gartenbaukunst gewonnen werden. Nach den Statuten ist die Ausgabe von auf den Namen lautenden Antheilscheinen im Betrage von je 600 M beabsichtigt. Diese Antheilscheine gewähren den Anspruch entweder auf eine Familienfreikarte oder auf eine Dividende bis 4 %. Der weitere Inhalt der Statuten wird später bekannt gegeben. Die Vorarbeiten für die Ausführung des Unternehmens ruhen wie seither und bis auf Weiteres in den Händen der Herren Oberbürgermeister Dr. Georgi, Justizrath Dr. Colditz, C. G. Herrmann, Geb. Medicinalrath Prof Dr. Hofmann, E. Stöhr, Carl Vörster. Wir hoffen, daß unsere Bürgerschaft die vorstehenden Mittheilungen mit Freude begrüßen und daß sie dem Unternehmen eine rege Unterstützung schenken wird. Herr O. Moßdorf, dessen Thatkraft wir in erster Reihe den schönen Erfolg der jüngsten Gartenbau-Ausstellung verdanken, erklärte in der Sonnabendsitzung, daß durch das schöne in Aussicht genommene Terrain der Leipziger Palmengarten zweifellos einer der schönsten bestehenden werden wird. Möge das Unternehmen weiter einen glücklichen Fortgang haben! [1] In Nr. 464 dieses Blattes ist kurz darüber berichtet worden, daß in einer am 9. d. Mts. abgehaltenen Versammlung des zur Errichtung eines Palmengartens zusammengetretenen Comités der Beschluß gefaßt worden ist, wegen Beschaffung des für diesen Zweck nöthigen Areales mit der Stadtgemeinde in Verhandlung zu treten. Bei dem regen Interesse, dem die Errichtung eines Palmengartens in allen Kreisen unserer Stadt begegnet, erscheint es zweckmäßig, über den bisherigen Verlauf der Angelegenheit und über den Zweck des Unternehmens an dieser Stelle noch einige weitere Mittheilungen zu machen. Die aus Veranlassung des Herrn Oberbürgermeisters Dr. Georgi am 25. April dieses Jahres zusammengetretene Versammlung Leipziger Bürger, der Angehörige aller Lebensstellungen beiwohnten, hatte sich im Princip für die Errichtung eines Palmengartens entschieden und einem aus ihrer Mitte gewählten Ausschusse Auftrag ertheilt, alle diejenigen Fragen vorzubereiten, welche für eine endgiltige Beschlußfassung maßgebend sein würden. Dieser Ausschuß, in dem Herr Oberbürgermeister Dr. Georgi den Vorsitz geführt hat, ist in vielfachen Verhandlungen und Sitzungen die ihm gestellte Ausgabe zu lösen bemüht gewesen, hat am 9. dieses Monats in einer anderweiten Versammlung des gesammten Comités über seine Thätigkeit Bericht erstattet und diejenigen Vorschläge der Versammlung unterbreitet, die er im Interesse der Sache für zweckmäßig erachtet. Die Vorschläge des Ausschusses haben durchgängig die Billigung des Comités gefunden. Nach diesen Vorschlägen soll der Leipziger Palmengarten ungefähr auf demselben Areale errichtet werden, aus dem sich in den jüngsten Wochen die Gartenbau-Ausstellung in so epochemachender Weise präsentirt hat. Nur soll nicht bloß die für die Gartenbau-Ausstellung benutzte Parcelle Nr. 2625 des Flurbuchs für Leipzig, sondern auch der größere Theil der Parcelle Nr. 2624 und die ganze Parcelle Nr. 2574 des Flurbuchs für Leipzig für den Leipziger Palmengarten Verwendung finden. Die letztere Parcelle, der sogenannte Ritter-Werder, liegt an der Plagwitzer Straße zwischen dem Elsterflusse und dem Hochfluthbett der Pleiße und soll durch eine Brücke mit den nördlich und westlich der Elster gelegenen Parcellen Nr. 2624 und 2625 verbunden werden. Die Parcelle Nr. 2574 — der Ritter-Werder — enthält 3 ha 36 a, die Parcelle Nr. 2625 7 ha 98 a und der durch die zweite südliche Vorfluthschleuße abgegrenzte Theil der parcelle Nr. 2624 10 ha 55 a. Das für den Leipziger Palmengarten zu verwendende Areal würde also insgesammt 3 ha 36 a Parcelle Nr. 2574  7 ha 98 a Parcelle Nr. 262510 ha 55 a Theil von parcelle Nr. 2624[∑] 21 ha 89 a = 218 900 Geviertmeter enthalten. Der Frankfurter Palmengarten enthält noch ungefähr 20 000 Geviertmeter mehr. Es liegen aber bei ihm die Voraussetzungen viel weniger günstig, als bei dem in Leipzig in Betracht kommenden Areale, weil die Natur hier in einer Weise der Errichtung eines großen Palmengartens günstig ist, wie kaum jemals wieder in irgend einer Stadt. Das Unternehmen soll in die Form einer Actiengesellschaft gekleidet und den Actionairen in der Regel eine Dividende bis zur Höhe von vier Procent gewährt werden. Das Actiencapital soll in Eintausend auf den Namen lautende Actien von je 600 Mark zerlegt und, für den Fall, daß das in dieser Weise bemessende Stammcapital nicht genügen würde, mit der Ausgabe von Schuldverschreibungen bis zu demselben Betrage von 600 000 Mark vorgegangen werden. Die Schuldverschreibungen, die ebenfalls auf den Namen lauten, sollen auf den Nennwerth von je 300 Mark gestellt und mit einer Verzinsung von voraussichtlich vier Procent bedacht werden. Wenn hiernach neben dem verantwortlichen Actiencapitale von 600 000 Mark die Beschaffung weiterer Mittel bis zu derselben Höhe durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen ins Auge gefaßt worden ist, so ist hierfür namentlich die Erwägung maßgebend gewesen, daß durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen mit so geringem Nennwerthe auch weiteren Kreisen der Leipziger Bürgerschaft Gelegenheit geboten wird, sich an dem Unternehmen zu betheiligen. Die Höhe des für den Leipziger Palmengarten vorgesehenen Capitals ist in Anlehnung an die Verhältnisse in Frankfurt am Main, wo neben einem verantwortlichen Actiencapitale von 500 000 Mark durch Aufnahme von Darlehen weitere Betriebsmittel in Höhe von ungefähr 700 000 Mark beschafft worden sind, erfolgt. Hier wie dort wird die Summe der Passiven ungefähr 1 200 000 … Weiterlesen

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