Aus der Presse – Debatte zur Lage der Palmengarten-Gesellschaft

In der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten worden – zum ersten Male nach längerer Zeit – gleich zwei große Vorlagen erledigt. Zunächst handelte es sich um die Unterstützung der Palmengarten-Aktiengesellschaft aus städtischen Mitteln. Aus dem Munde des Berichterstatters erfuhr man hierbei, daß die Stadt bisher schon 800 000 Mark in das Unternehmen hineingesteckt habe, von denen man, wie ein Redner bemerkte, wohl wenig wiedersehen werde. Die Hauptfrage, um die sich gestern der Streit der Meinungen drehte, war: weitere Unterstützung oder Konkurs? Die Mehrheit entschied sich für die weitere Unterstützung, denn ob bei einem Konkurse für die Stadt ein Vorteil sich ergeben würde, das erscheine doch recht fraglich. Wie die Verhältnisse sich gestalten werden, ist trotzdem noch nicht abzusehen. Notwendig wird sich wohl erweisen, das Unternehmen auf eine andere Grundlage zu stellen […]

Weitere Unterstützung der Palmengarten-Gesellschaft

Der nächste Punkt der Tagesordnung betrifft die Ratsvorlage wegen weiterer Unterstützung der Palmengarten-Aktiengesellschaft 1. durch Ueberlassung der bisher in Konto 7 des städtischen Haushaltplans eingestellten 24 870 Mark vom Jahre 1916 ab unter den in der Vorlage angegebenen Voraussetzungen, nämlich 2. Nichteinforderung der Zinsen von etwa 16 000 Mark jährlich vom 1. Januar 1915 ab bis auf weiteres; 3. Ersatz des Erbpachtzinses von jährlich 4000 Mark vom Jahre 1915 ab bis auf weiteres; 4. Gestattung einer Inventarergänzung für vorläufig nur 2000 Mark jährlich; 5. Bewilligung der dann noch zu deckenden Fehlbeträge der beiden letzten Jahre von zusammen etwa 49 000 Mark aus Betriebsvermögen, die ihm mit den bereits früher bewilligten 105 000 Mark vom Jahre 1924 ab in Jahresraten von 25 000 Mark aus dem Betriebe (Konto 42) zurückzuerstatten sind; 6. die Ermächtigung, die von der Stadt erworbene Buchforderung auf 15 000 Mark abzubuchen usw.

Der Finanzausschuß beantragt Zustimmung.

Der Berichterstatter Stadtv. Meiner führte folgendes aus:

„Wie zu Weihnachten das Christkind kommt, so ist ungefähr zur selben Zeit in den Jahren 1912, 1913 und 1914 der Palmengarten gekommen und hat um Unterstützung gebeten; so auch Ende 1915. Er glaubt, dazu besonders ein Recht zu haben, da der Zuschuß, den er Ende 1914 erbeten hatte, darauf berechnet war, daß der Krieg längstens bis Mitte des Jahres 1915 dauern würde, eine Hoffnung, die aber trügerisch war. Der Verlust, der auf 50 000 Mark geschätzt war, wird daher mehr als 83 000 Mark betragen, während der Zuschuß der Stadt nur 50 000 Mark beträgt. Da aber Ersparnisse bei den für Bau-Ausgaben bewilligten Mitteln gemacht worden sind, so beträgt der jetzt noch zu deckende Fehlbetrag für 1915 nur 26 000 bis 27 000 Mark. Der Fehlbetrag für 1916 wird, wenn das volle Jahr 1916 als Kriegsjahr gerechnet wird, mit 90 000 Mark erwartet, zusammen sind also

116 000 bis 117 000 Mark Zuschuß

erforderlich. Um diesen Zuschuß zu decken, schlägt der Rat vor, daß die Inhaber von Schuldverschreibungen, denen die Zinsen, jetzt allerdings auf 3 vom Hundert herabgesetzt, von der Stadt gewährleistet und gezahlt werden, auch etwas zu den Kosten beitragen und so lange auf den Empfang der Zinsen zugunsten des Palmengartens verzichten sollen, bis wieder normale Verhältnisse eintreten. Es würden hierdurch jährlich rund 25 000 Mark gespart werden. Weiterhin soll die Stadt auf die Einforderung der Zinsen für die gewährten Darlehen, etwa 16 000 Mark jährlich, und auf den Erb-Pachtzins von jährlich 4000 Mark verzichten, und endlich soll gestattet werden, daß an Stelle der vertragsmäßig Für Inventarergänzungen aufzuwendenden 5000 Mark nur 2000 Mark jährlich verausgabt werden, wodurch weitere 3000 Mark gespart werden. Das sind zusammen 48 000 Mark Ersparnis, so daß der Zuschuß für 1916 nur 42 000 Mark zu betragen braucht. Ein Verzicht der Verzinsung der Darlehen und des Erb-Pacht-Zinses für 1915 würde 19 000 Mark erbringen, so daß für dieses Jahr nur 7000 Mark aufzubringen wären, im ganzen also 49 000 Mark, die die Stadt zu zahlen hätte. Endlich wird gewünscht, daß eine Buchforderung, die die Stadt in Höhe von 139 000 Mark von der Credit-Anstalt für 15 000 Mark erworben hat, auf diesen wirklichen Kaufpreis von 15 000 Mark abgebucht wird, wodurch sich ein bilanzmäßiger Gewinn erzielen läßt, der die Bilanz wieder flüssig macht.

Die Aussprache im Finanzausschuß war ziemlich lebhaft und eingehend. Es wohnten ihr Bürgermeister Roth, die Stadträte Böhme und Joachim und wegen der juristischen Fragen Justizrat Dr. Junck bei, der auf Wunsch des Rates ein Gutachten wegen der rechtlichen Folgen eines Konkurses erstattet hatte. Die juristischen Fragen wurden zunächst geklärt, da die Furcht bestand, daß das Darlehen, das die Stadt dem Palmengarten in Höhe von 550 000 Mark gewährt hat, gefährdet wäre insofern, als bei einem Konkurs des gleichen Rang mit den Schuldverschreibungen hätte und daß die Stadt, wenn sie den Palmengarten entsprechend dem Vertrage § 7b übernimmt und die Gebäude zu einem angemessenen Preise bezahlen muß, nicht aufrechnen könne. Nach einem Reichsgerichtsurteil würde die Zahlung für die Gebäude erst nach Ausbruch des Konkurses fällig werden, es könne aber niemals eine Zahlung, die nach Ausbruch des Konkurses fällig wäre, gegen eine Zahlung, die vor Ausbruch des Konkurses geleistet worden wäre, aufgerechnet werden, und vorherige Abmachungen nach dieser Richtung hin wären ungültig. Zur allgemeinen Freude waren die drei im Ausschuß anwesenden Juristen aber nach der Richtung hin sich einig, daß der Rat das Recht hätte, auf Grund der hypothekarisch eingetragenen Forderung von 550 000 Mark auf das Erbbaurecht die Zwangsvollstreckung beantragen zu können, und dann ginge seine Forderung derjenigen der Inhaber der Schuldverschreibungen voraus. Auch hätte der Rat nach dem Vertrage § 7a das Recht zu beanspruchen, daß die Gebäude niedergerissen und ihm das Gelände als Oedland zurückgegeben würde. Eine solche Drohung würde wohl auch den Konkursverwalter veranlassen, mit sich reden zu lassen, so daß, wie es am Schlusse des Gutachtens heißt, die Trümpfe, die der Rat in der Hand hielte, genügend wären, um mit Ruhe einem Konkurse entgegenzusehen.

Diese Ruhe, mit der die Stadt dem Konkurs entgegensehen konnte, hatte nun unter den Ausschußmitgliedern verschiedene Wirkungen. Der eine Teil meinte, man brauche dann von Vorschlägen, wie etwa Zusammenlegung der 845 000 Mark Schuldverschreibungen von 2 zu 1, um einen buchmäßigen Gewinn von etwa 420 000 Mark zu erzielen, abzusehen. Man brauche auch nicht die Schuldverschreibungen in Vorzugsaktien umzuwandeln, um dadurch die Forderung der Stadt zu verbessern, sondern man könne ruhig dem Konkurse entgegentreiben und solle aus diesem Grunde die Vorlage ablehnen. Die Stadt hätte für den Palmengarten schon genug getan. Wie die Geschichte des Palmengartens bewiese, wäre der Vertrag mit dem Rate 1897 abgeschlossen worden. Das Jahr 1900 wäre das erste Geschäftsjahr gewesen. Dieses erste und das zweite Geschäftsjahr hätten einen rechnerischen Überschuß gebracht, allerdings ohne zu erlauben, daß ein Gewinn ausgeschüttet worden wäre. Aber schon vom Jahre 1902 ab sei mit Verlust gearbeitet worden. Im Juni 1907 wäre dann die Gesellschaft an den Rat herangetreten und hätte gebeten, ihr die noch nicht begebenen 4 ½ prozentigen Obligationen in Höhe von 340 000 Mark abzunehmen. Das sei abgelehnt worden und es sei ihr ein Jahresbeitrag von 15 000 Mark, etwa die Zinsen für diese 340 000 Mark, gewährt worden. Auf die Dauer war hiermit auch nicht auszukommen und Ende 1912 wurde eine größere Sanierung vorgenommen, ein Darlehn von 300 000 Mark gewährt und jährlich 25 000 Mark Beitrag bewilligt, abgesehen von allem übrigen. Infolge der Ausstellungsjahre und endlich wegen des Krieges mußte die Stadt im Oktober 1913 weitere 235 000 Mark bezahlen und im November 1914 75 000 Mark und 30 000 Mark, so daß, wenn man alles zusammenrechnet, der Palmengarten

von der Stadt in 9 Jahren über 800 000 Mark erhalten

hat, von denen aber, wie gesagt, nur 550 000 Mark als Darlehn gegeben sind. Das einzig Bedauerliche bei einem Konkurse sei, daß man darin eine Kritik der Tätigkeit des jetzigen Aufsichtsrats ersehen könne. Dies wäre selbverständlich nicht beabsichtigt, denn nicht nur die Herren aus dem Stadtverordneten- und Ratskollegium, sondern auch die übrigen Herren hätten in uneigennütziger und geschickter Weise die schwierige Arbeit erledigt und so viel erspart bzw. erreicht, was nur irgendwie zu ersparen und zu erreichen gewesen wäre, und unser Dank wäre ihnen sicher. Ueber der Person müsse aber die Sache stehen, und für die würde es wahrscheinlich zum Vorteil gereichen, wenn klare Verhältnisse erzielt würden, was nur durch einen Konkurs möglich wäre. Von einer Seite wurde auch noch hervorgehoben, daß durch die Oeffnung des Palmengartens und durch Wegfall des Eintrittsgeldes, die früher in größerem Maße, jetzt nur noch in geringeren Maßen bestehende Abgeschlossenheit wegfallen würde, wenn nicht zu verkennen sei, daß der Stadt hieraus größere Ausgaben erwachsen könnten.

Der andere Teil der Ausschußmitglieder meinte, daß, wenn die Stadt der Palmengarten-Gesellschaft gegenüber so viel Trümpfe in der Hand hätte, und die Forderung nicht gefährdet wäre, man jetzt im Kriege es nicht zum Konkurs treiben solle, da die Kosten für die Stadt sehr erheblich werden dürften. Die Unterhaltung der gärtnerischen Anlagen und die Pflege des Palmenhauses würden unter der Leitung des Ratsgärtners wahrscheinlich teurer werden, als es jetzt der Fall wäre. Die baulichen Unterhaltungskosten, an denen wegen der ungünstigen Verhältnisse immer nur das Notwendigste gemacht worden sei, würden eine größere Summe beanspruchen, wenn die Sache in Stadtbesitz überginge. Einen Pächter würde man nur unter der Bedingung finden, daß man ihm einen Gewinn zusichere. Gewiß sei es für die Aufsichtsratsmitglieder das bequemste, wenn jetzt reiner Tisch gemacht würde. Aber nur durch deren uneigennützige Tätigkeit sei der Betrieb billig geworden, würde es städtischer Betrieb werden, so würde es teurer. Es sei nicht richtig, daß der Palmengarten abgeschlossen wäre; schon seit sechs Jahren sei er volkstümlich. Fielen aber alle Eintrittsgelder und die Einnahmen aus Dauerkarten weg, so fiele damit auch eine größere Einnahmequelle weg. Die Vorlage sei die billigste Art, wie man dem Palmengarten helfen könne. Durch den Konkurs würden die jährlichen Unkosten doppelt so teuer werden. Es wäre falsch zu sagen, daß der Palmengarten eine Privatgesellschaft gewesen wäre. Er hätte zur Zierde und zum Ruhme Leipzigs beigetragen und wäre gegründet und gehalten worden im Interesse der Stadt. Diejenigen Persönlichkeiten, die seinerzeit Aktien gezeichnet hätten, hätten dies nicht im Interesse einer Geldanlage getan, sondern in dem Wunsche, ein gemeinnütziges Unternehmen zu unterstützen. Die Summe, die jetzt verlangt würde, wäre nicht zu hoch, um sie nicht im Interesse eines solchen Unternehmens aufwenden zu können. Auch solle man eine gewisse Rücksicht mit den Inhabern von Schuldverschreibungen nehmen. Diese wären von solchen Persönlichkeiten erworben worden, die geglaubt hätten, ein gut verzinsliches Anlagepapier damit zu erwerben. Sie wären ja auch in kleineren Beträgen in den Händen einer größeren Anzahl von Personen. Das letzte Kriegsjahr hätte bewiesen, daß der Palmengarten in normalen Zeiten lebensfähig sei. Er stünde wirtschaftlich durchaus nicht ungünstig da, bei weitem nicht so ungünstig wie seinerzeit das Zentraltheater. Es würde ja die Last der jetzigen Sanierung nicht der Stadt allein aufgebürdet, sondern die Inhaber der Schuldverschreibungen sollen ja auch im Interesse des Palmengartens etwas tun und auf ihre Zinsen verzichten. Ob sie dies allerdings tun würden, wäre ja noch nicht sicher. Immer wieder wurde betont, daß die Ratsvorlage derjenige Ausweg wäre, der die Stadt nicht nur jetzt, sondern auch in Zukunft das geringste Geld kosten würde.

Bel der Abstimmung ergab sich, daß die beantragte Ablehnung der Vorlage nur von 3 Herren gutgeheißen wurde, unter denen sich der Referent auch mitbefand; 6 Herren stimmten für die Ratsvorlage. Ueber Punkt 6 der Ratsvorlage, die Abbuchung der Buchforderung von 139 000 Mark auf den wirklichen Kaufpreis von 15 000 Mark, wurde besonders abgestimmt, da gesagt wurde, die Stadt solle sich doch im Falle eines Konkurses nicht des Rechtes begeben, mit einer größeren Summe im Konkurse vertreten zu sein. Es wurde von der anderen Seite aber erklärt, daß, wenn diese Abbuchung nicht stattfände, immer ein Defizit in der Bilanz bleiben würde, was vermieden werden müßte. So wurde auch dieser Antrag mit 6 gegen 3 Stimmen gutgeheißen.

In der sich anschließenden Aussprache erklärte sich Stadtv. Jahrmarkt für Annahme der Ratsvorschläge, wenngleich er der Ansicht sei, daß damit die Schwierigkeiten der Gesellschaft nicht auf die Dauer aus der Welt geschafft würden. Es würde ihn jedoch mit Bedauern erfüllen, wenn ein so schönes Unternehmen Leipzigs verschwinden sollte. Das einzige Mittel, ihm dauernd zu helfen, würde darin bestehen, den Palmengarten bis zur Flutrinne auszudehnen und dort einen großen Pavillon zu erbauen in der Art des Hamburger Alsterpavillons. Ein so am Wasser gelegener Musikpavillon würde große Einnahmen herbeiführen. Leider habe man das Gelände schon an den Leipziger Sportklub vergeben vielleicht lasse sich das aber noch rückgängig machen.

Stadtverordneten-Vorsteher Dr. Rothe: Schon Ende November 1914, als der letzte große Zuschuß verlangt wurde, gab er zur Erwägung, ob es denn nicht richtiger sein würde, den Palmengarten vorläufig zu schließen und nur das zur Unterhaltung Notwendige aufzuwenden, um ihn dann unter besseren Verhältnissen wieder in Betrieb zu setzen. Hätte man es getan, so würde man jedenfalls gespart haben. Auch jetzt solle man sich vor einem solchen Schritt nicht scheuen. Nachdem im ganzen 800 000 Mark hineingesteckt worden seien, sei es Zeit, Schluß zu machen und Klarheit zu schaffen. Nur auf diesem Wege sei eine durchgreifende Besserung der Verhältnisse möglich. Er sei deshalb für die Ablehnung der Ratsvorlage.

Bürgermeister Roth: Der Gedanke, den Palmengarten bis zur Flutrinne auszudehnen, habe auch schon den Rat beschäftigt, aber man kam zu dem Ergebnis, daß hierzu erhebliche Mittel erforderlich seien. Das große Gesellschaftshaus habe 144 000 Mark zu erbauen gekostet. Ein neuer Musikpavillon mit allem Zubehör würde wohl nicht viel weniger kosten. (Widerspruch.) Noch mehr in das Unternehmen hineinzuwenden sei aber kaum ratsam. Die völlige Schließung des Gartens, wie sie der Vorsteher angeregt habe, sei keineswegs finanziell vorteilhaft. Man ginge der Einnahmen aus Dauerkarten, die im vorigen Jahre annähernd 26 000 Mark betrugen, und der sonstigen Einnahmen in Höhe von 35 000 Mark verlustig. Die Minderausgaben werden diesen Betrag nicht erreichen. Gebe man jetzt nichts, so sei der Konkurs gewiß. Er werde Klarheit schaffen, aber ob er Vorteil schaffen werde, stehe auf einem anderen Brett.

Stadtv. Jahrmarkt hielt es für einen ganz empfindlichen Schlag für das Ansehen der Stadt Leipzig, wenn das Palmengarten-Unternehmen in Konkurs verfiele.

Stadtv. Böhme führte aus, daß die Einnahme aus Dauerkarten im Jahre 1910 90 886 Mark, im Jahre 1915 25 700 Mark, die sonstigen Einnahmen 1910 67 000 Mark, 1915 35 000 Mark betragen haben. Aber in demselben Maße habe man auch die Ausgaben zurückgeschraubt. Für Musik, Reklame und anderen Aufwand habe man 1915 42 900 Mark verausgabt, so daß noch ein Ueberschuß von 17 800 Mark verblieb. Dieser würde ausfallen, wenn man den Palmengarten ganz schließen würde. Die bloße Unterhaltung desselben erforderte, wenn man alles in sparsamster Weise berechnete. 68 000 Mark. Dazu käme der Wegfall des eben genannten Üeberschusses. Jedenfalls schnitte man finanziell dabei schlechter ab.

Stadtv. Hennig sprach sich für die weitere Unterstützung des Unternehmens aus. Wenn man für Theater, Museen usw. über 1 Million Mark zuschieße, solle man auch hier das Notwendigste zu tun.

Ein Antrag Jähne, die weitere Beratung in die nichtöffentliche Sitzung zu verweisen, um etwaige vertrauliche Mitteilungen des Rates zu hören, wurde mit 30 gegen 27 Stimmen abgelehnt.

Stadtv. Dr. Anschütz erklärte sich für die weitere Unterstützung des Unternehmens, das ein gemeinnütziges sei. Ebenso Stadtv. Beck.

Vizevorsteher Pollender: Wenn er und seine Freunde gegen die Ratsvorlage stimmten, so seien sie dabei nicht von der Absicht geleitet, die Existenz der Gesellschaft unmöglich zu machen. Aber die Opfer müßten ihre Grenze haben und es sei unbedingt nötig, reinen Tisch zu machen, um für die Zukunft Klarheit zu gewinnen.

Stadtv. Pflaume: Bei einem Konkurs bekommen wir das Unternehmen auf den Hals und werden nur noch teurer wirtschaften.

Stadtv. Tobias sprach sich dafür aus, das Unternehmen mehr der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Ob die Ratsvorlage die nötige ausgiebige Hilfe bringen werde, stehe noch sehr dahin. Zur Instandsetzung der Gebäude seien allein 40 000 Mark erforderlich.

An der ferneren Aussprache beteiligten sich noch Bürgermeister Roth sowie die Stadtv. Heinze I., Dr. Junck, Jahrmarkt und Pflaume. Der Letztgenannte beantragte, dem Rate auf alle Fälle den Betrag von 20 000 Mark zu bewilligen, um die Gesellschaft sofort unterstützen zu können. Der Betrag würde dann auf die Bewilligungen in der Ratsvorlage anzurechnen sein. Die Abstimmung ergab die Annahme der Ratsvorlage mit 33 gegen 25 Stimmen. Ebenso wurde der Antrag Pflaume mit großer Mehrheit angenommen. […]

Leipzig, am 12. Januar 1916.


Der Palmengarten und der Schützenhof im Stadtverordnetenkollegium, in SLUB Dresden: Leipziger Tageblatt und Handelsblatt vom 13. Januar 1916. Frühausgabe, S. 10 f.


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