Auf Vorschlag vom Stadtbezirksbeirat-Mitte wird dem Leipziger Krystallpalast eine Straße gewidmet. Auf dem gleichnamigen Gelände im Zentrum Ost wurde das Ensemble 1943 bei einem schweren Bombenangriff auf Leipzig zerstört. Gemäß den genehmigten Plänen ist kein Gebäude vorgesehen, das an die Kulturgeschichte des Ortes anknüpft.
Der neue Eigentümer des Krystallpalast-Areals plant an der Ostseite des Leipziger Hauptbahnhofs zwischen Brandenburger- und Hofmeisterstraße, ein neues Wohnquartier zu errichten. Durch das Wohnquartier führt eine neue nicht adressgebundene Querstraße hindurch, die beide Straßen miteinander verbindet. Von der Stadtverwaltung war vorgesehen, die 70 m lange Straße als eine Verlängerung der Hofmeisterstraße zu begreifen und den gleichen Namen zu geben. Der Stadtbezirksbeirat-Mitte befürwortete 2018 auf einer seiner Sitzungen die Benennung der Straße in „Krystallpalast-Straße“ und begründete diesen Vorschlag mit der Kulturgeschichte des Areals.
1881/82 entstand auf dem ehemaligen Gelände vom Schützenhaus und Trianongarten der Leipziger Krystallpalast nach dem englischen Vorbild des Crystal Palace der Londoner Weltausstellung von 1851. Er entwickelte sich zum größten Vergnügungsensemble seiner Zeit und war weltweit ein touristisches Aushängeschild der Stadt. Selbst nach der Zerstörung des Gebäudes im Zweiten Weltkrieg war dieses Areal für weitere 50 Jahre von der Unterhaltungsindustrie geprägt und als beliebter Kulturstandort überregional bekannt. Mit dem Straßennamen soll an den Krystallpalast, an seine Vorgänger- und Nachbauten erinnert werden, die dort über 100 Jahre das Leipziger Stadtbild kulturell prägten.
Nach Auffassung des Beirates nimmt dieser Ort damit im kollektiven Gedächtnis der Stadt einen besonderen Platz ein. Die Benennung der Straße in „Krystallpalast-Straße“ soll die künftigen Bewohner des Wohnquartiers dabei unterstützen, sich mit dem Ort und der Leipziger Stadtgeschichte zu identifizieren. Gleichwohl der Kulturgeschichte an diesem Platz gerecht werden. Es gab keine Gegenstimme. Die Beschlussvorlage wurde neu gefasst und der Stadtrat nahm die Änderungsvorlage am 31. Mai 2018 einstimmig an.
Aktuelles www.krystallpalast-areal.de/
Vorlage VI-DS-05361-NF-05