Aus der Presse – Debatte zur Lage der Palmengarten-Gesellschaft
In der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten worden – zum ersten Male nach längerer Zeit – gleich zwei große Vorlagen erledigt. Zunächst handelte es sich um die Unterstützung der Palmengarten-Aktiengesellschaft aus städtischen Mitteln. Aus dem Munde des Berichterstatters erfuhr man hierbei, daß die Stadt bisher schon 800 000 Mark in das Unternehmen hineingesteckt habe, von denen man, wie ein Redner bemerkte, wohl wenig wiedersehen werde. Die Hauptfrage, um die sich gestern der Streit der Meinungen drehte, war: weitere Unterstützung oder Konkurs? Die Mehrheit entschied sich für die weitere Unterstützung, denn ob bei einem Konkurse für die Stadt ein Vorteil sich ergeben würde, das erscheine doch recht fraglich. Wie die Verhältnisse sich gestalten werden, ist trotzdem noch nicht abzusehen. Notwendig wird sich wohl erweisen, das Unternehmen auf eine andere Grundlage zu stellen […] Weitere Unterstützung der Palmengarten-Gesellschaft Der nächste Punkt der Tagesordnung betrifft die Ratsvorlage wegen weiterer Unterstützung der Palmengarten-Aktiengesellschaft 1. durch Ueberlassung der bisher in Konto 7 des städtischen Haushaltplans eingestellten 24 870 Mark vom Jahre 1916 ab unter den in der Vorlage angegebenen Voraussetzungen, nämlich 2. Nichteinforderung der Zinsen von etwa 16 000 Mark jährlich vom 1. Januar 1915 ab bis auf weiteres; 3. Ersatz des Erbpachtzinses von jährlich 4000 Mark vom Jahre 1915 ab bis auf weiteres; 4. Gestattung einer Inventarergänzung für vorläufig nur 2000 Mark jährlich; 5. Bewilligung der dann noch zu deckenden Fehlbeträge der beiden letzten Jahre von zusammen etwa 49 000 Mark aus Betriebsvermögen, die ihm mit den bereits früher bewilligten 105 000 Mark vom Jahre 1924 ab in Jahresraten von 25 000 Mark aus dem Betriebe (Konto 42) zurückzuerstatten sind; 6. die Ermächtigung, die von der Stadt erworbene Buchforderung auf 15 000 Mark abzubuchen usw. Der Finanzausschuß beantragt Zustimmung. Der Berichterstatter Stadtv. Meiner führte folgendes aus: „Wie zu Weihnachten das Christkind kommt, so ist ungefähr zur selben Zeit in den Jahren 1912, 1913 und 1914 der Palmengarten gekommen und hat um Unterstützung gebeten; so auch Ende 1915. Er glaubt, dazu besonders ein Recht zu haben, da der Zuschuß, den er Ende 1914 erbeten hatte, darauf berechnet war, daß der Krieg längstens bis Mitte des Jahres 1915 dauern würde, eine Hoffnung, die aber trügerisch war. Der Verlust, der auf 50 000 Mark geschätzt war, wird daher mehr als 83 000 Mark betragen, während der Zuschuß der Stadt nur 50 000 Mark beträgt. Da aber Ersparnisse bei den für Bau-Ausgaben bewilligten Mitteln gemacht worden sind, so beträgt der jetzt noch zu deckende Fehlbetrag für 1915 nur 26 000 bis 27 000 Mark. Der Fehlbetrag für 1916 wird, wenn das volle Jahr 1916 als Kriegsjahr gerechnet wird, mit 90 000 Mark erwartet, zusammen sind also 116 000 bis 117 000 Mark Zuschuß erforderlich. Um diesen Zuschuß zu decken, schlägt der Rat vor, daß die Inhaber von Schuldverschreibungen, denen die Zinsen, jetzt allerdings auf 3 vom Hundert herabgesetzt, von der Stadt gewährleistet und gezahlt werden, auch etwas zu den Kosten beitragen und so lange auf den Empfang der Zinsen zugunsten des Palmengartens verzichten sollen, bis wieder normale Verhältnisse eintreten. Es würden hierdurch jährlich rund 25 000 Mark gespart werden. Weiterhin soll die Stadt auf die Einforderung der Zinsen für die gewährten Darlehen, etwa 16 000 Mark jährlich, und auf den Erb-Pachtzins von jährlich 4000 Mark verzichten, und endlich soll gestattet werden, daß an Stelle der vertragsmäßig Für Inventarergänzungen aufzuwendenden 5000 Mark nur 2000 Mark jährlich verausgabt werden, wodurch weitere 3000 Mark gespart werden. Das sind zusammen 48 000 Mark Ersparnis, so daß der Zuschuß für 1916 nur 42 000 Mark zu betragen braucht. Ein Verzicht der Verzinsung der Darlehen und des Erb-Pacht-Zinses für 1915 würde 19 000 Mark erbringen, so daß für dieses Jahr nur 7000 Mark aufzubringen wären, im ganzen also 49 000 Mark, die die Stadt zu zahlen hätte. Endlich wird gewünscht, daß eine Buchforderung, die die Stadt in Höhe von 139 000 Mark von der Credit-Anstalt für 15 000 Mark erworben hat, auf diesen wirklichen Kaufpreis von 15 000 Mark abgebucht wird, wodurch sich ein bilanzmäßiger Gewinn erzielen läßt, der die Bilanz wieder flüssig macht. Die Aussprache im Finanzausschuß war ziemlich lebhaft und eingehend. Es wohnten ihr Bürgermeister Roth, die Stadträte Böhme und Joachim und wegen der juristischen Fragen Justizrat Dr. Junck bei, der auf Wunsch des Rates ein Gutachten wegen der rechtlichen Folgen eines Konkurses erstattet hatte. Die juristischen Fragen wurden zunächst geklärt, da die Furcht bestand, daß das Darlehen, das die Stadt dem Palmengarten in Höhe von 550 000 Mark gewährt hat, gefährdet wäre insofern, als bei einem Konkurs des gleichen Rang mit den Schuldverschreibungen hätte und daß die Stadt, wenn sie den Palmengarten entsprechend dem Vertrage § 7b übernimmt und die Gebäude zu einem angemessenen Preise bezahlen muß, nicht aufrechnen könne. Nach einem Reichsgerichtsurteil würde die Zahlung für die Gebäude erst nach Ausbruch des Konkurses fällig werden, es könne aber niemals eine Zahlung, die nach Ausbruch des Konkurses fällig wäre, gegen eine Zahlung, die vor Ausbruch des Konkurses geleistet worden wäre, aufgerechnet werden, und vorherige Abmachungen nach dieser Richtung hin wären ungültig. Zur allgemeinen Freude waren die drei im Ausschuß anwesenden Juristen aber nach der Richtung hin sich einig, daß der Rat das Recht hätte, auf Grund der hypothekarisch eingetragenen Forderung von 550 000 Mark auf das Erbbaurecht die Zwangsvollstreckung beantragen zu können, und dann ginge seine Forderung derjenigen der Inhaber der Schuldverschreibungen voraus. Auch hätte der Rat nach dem Vertrage § 7a das Recht zu beanspruchen, daß die Gebäude niedergerissen und ihm das Gelände als Oedland zurückgegeben würde. Eine solche Drohung würde wohl auch den Konkursverwalter veranlassen, mit sich reden zu lassen, so daß, wie es am Schlusse des Gutachtens heißt, die Trümpfe, die der Rat in der Hand hielte, genügend wären, um mit Ruhe einem Konkurse entgegenzusehen. Diese Ruhe, mit der die Stadt dem Konkurs entgegensehen konnte, hatte nun unter den Ausschußmitgliedern verschiedene Wirkungen. Der eine Teil meinte, man brauche dann von Vorschlägen, wie etwa Zusammenlegung der 845 000 Mark Schuldverschreibungen von 2 zu 1, um einen buchmäßigen Gewinn von etwa 420 000 Mark zu erzielen, abzusehen. Man brauche auch … Weiterlesen