Nach Wiedereröffnung der Verhandlung durch den Vorsitzenden Herrn Landgerichtsrat Justizrat Barth äußerten sich zunächst die Sachverständigen über die von ihnen heute früh im Palmengartensaale vorgenommenen Messungen und Beobachtungen. Nach dem Referate des Herrn Regierungsbauführers Prof. Töpel hat sich zwar ergeben, daß eine Senkung der Dachkonstruktion stattgefunden hat, dieselbe ist aber eine nur minimale gewesen. Es mag auch ein in der Diagonale wirkender Druck infolgedessen stattgefunden haben; dies kann aber nach Ansicht des Sachverständigen nicht erheblich gewesen sein. Die von dem Sachverständigen Civilingenieur Leidholdt angegebenen Zahlen erachtete Prof. Töpel als etwas zu reichlich bemessen. Civilingenieur Leidholdt gibt zu, daß er in der Kürze der Zeit nicht alle Entfernungen habe messen können, sowie, daß ihm ein Rechenfehler unterlaufen sei; er hält aber die Konstruktion des Daches im allgemeinen für zu schwach. Auch die beiden anderen Berliner Sachverständigen Prof. Dietrich und Ratszimmermeister a. D. Schwager bleiben bei ihrem gestrigen Gutachten stehen, daß der fehlerhaften Dachkonstruktion die Hauptschuld an dem Unfalle beizumessen sei. Auf Antrag des Herrn Staatsanwaltes Justizrat Dr. Kunz soll dann der im Saale anwesende Zimmermeister Herr Lincke als Zeuge vernommen werden. Herr Rechtsanwalt Neu widerspricht der Vereidigung des Zeugen auf Grund von § 56 der Strafprozeßordnung, da nach seiner Information aus den Akten die Dachkonstruktion ursprünglich nicht genehmigt worden sei. Herr Rechtsanwalt Dr. Gottschalck schloß sich diesem Antrage an, denn es sei mit der Möglichkeit zu rechnen, daß die Angeklagten für unschuldig befunden werden und nachträglich die Konstrukteure des Daches zur Verantwortung gezogen werden. Der Gerichtshof beschloß, die Vereidigung auszusetzen. Herr Lincke erklärt, die Konstruktion des Daches sei keine zu schwache, dieselbe sei auch von unserer Baupolizei, die sehr gewissenhaft vorgehe, genehmigt worden. Richtig sei, daß eine kleine Senkung stattgefunden habe; dieselbe käme aber bei jeder Konstruktion in solcher Dimension vor, damit müsse man rechnen, der Dachstuhl setze sich immer. Es habe keine oder nur eine ganz minimale Ueberhöhung stattgefunden. Er habe eine gleiche oder doch mindestens sehr ähnliche Deckenkonstruktion im Neuen Theater angebracht, die gleichfalls anstandslos von der Baupolizei genehmigt worden wäre. Demgegenüber behauptete Herr Civilingenieur Leidholdt, daß die Prüfung nur für lotrechte Belastung stattgefunden hätte, auf eine einseitige Belastung durch den Winddruck hätte man nicht Rücksicht genommen.
Hierauf wurden die bei der Ausführung der Rabitz- und Stuckarbeiten beschäftigten Leute als Zeugen vernommen. Einer von ihnen erklärt, daß man Kienhöfer darauf aufmerksam gemacht habe, daß zu viel Material daran hänge und daß es wohl notwendig sei, daß man eine Rohrbausche oder einen Eisenbügel hineinmachen und eine Eisenstange lang durchziehen solle, damit die Sache fester werde. Kienhöfer habe aber entgegnet: „Das hält schon, macht‘s nur so hin, wie es ist.“ Von mehreren Stuckateuren war ein Riß am Simse beobachtet worden, der dadurch entstanden sein soll, daß man auf dem Dachboden ungefähr einen Meter hoch Dachziegel aufgeschichtet hatte. Streitzig hatte gegen diese unzulässige Belastung protestiert, worauf die Dachziegel entfernt wurden. Als dann mehrere Tage vergingen, ohne daß sich der Riß vergrößerte, wurde er auf Anordnung Kienhöfers verschmiert.
Eine Reihe von Zeugen sind der Meinung, dass Kienhöfer Polier gewesen sei, wenn er auch zeitweilig als Stuckateur mitgearbeitet hätte. Der Stuckateur Sachße, welcher mit an den Stuckornamentierungsarbeiten im Palmengarten beschäftigt war, hat sich seinen Kollegen gegenüber etwas sehr offenherzig über die nach seiner Meinung liederliche Arbeit bei Biswau & Knauer ausgesprochen und ist deshalb mit Kienhöfer in Differenzen gekommen, die seine Entlassung zur Folge hatten. Er hat nach dem Unfall den Direktor des Palmengartens auf einen von unten sichtbaren Riß in der Stuckdecke aufmerksam gemacht, der seiner (Sachßes) Ueberzeugung nach auch Kienhöfer nicht entgangen sein kann. Von seiten der Angeklagten ist nach den Angaben der Zeugen wiederholt an die Arbeiter die Mahnung ergangen, ja recht solid die Arbeiten auszuführen; dies hat namentlich Streitzig, der einige Male im Palmengarten war, aber sich sonst wenig um die Arbeiten gekümmert hat, getan. Auch Kietz hat sich wiederholt in gleicher Weise ausgesprochen, Kienhöfer ebenfalls. Hennig galt als Polier; er hat auch die Arbeiter angenommen und auch kontrolliert, ob die Arbeiten richtig gemacht worden sind.
Nach einer kurzen Pause wurde vom Rechtsanwalt Ewald der Antrag auf Vertagung der Verhandlung und Einziehung eines Obergutachtens seitens eines Dresdener oder eines anderen nicht mit Leipzig in Beziehung stehenden Sachverständigen gestellt. Zur Begründung seines Antrages führte er aus, daß aus den Polizeiakten, die ihm erst jetzt zugänglich geworden seien, hervorginge, daß seitens der Baupolizei das für die Dachkonstruktion bestimmte Material nicht als genügend erachtet worden sei. Erst nachdem angegeben worden sei, dass eine leichte Holzdecke angebracht und nur vier Kronleuchter von je 60 kg Gewicht aufgehängt werden sollten, habe die Baupolizei von einer Beanstandung abgesehen. Es sei aber die Decke in Rabitzputz ausgeführt und Kronleuchter von 480 kg angebracht worden. Es mache sich daher eine eingehendere Prüfung auch in dieser Richtung erforderlich. Herr Staatsanwalt Dr. Kunz trat dem Antrag entgegen; der Gerichtshof behielt sich die Entschließung vor.
Von G.
Leipzig, 25. September 1903.
Gerichtsverhandlungen. Königliches Landgericht. Palmengarten-Prozeß, in: SLUB Dresden. Leipziger Tageblatt und Anzeiger vom 25. September 1903. Abendausgabe, Beilage, S. 6659.