Am Sonnabend Nachmittag trat im großen Saale des Rathhauses unter dem Vorsitz des Herrn Oberbürgermeisters Dr. Georgi das Comité für die Errichtung eines Palmengartens in unserer Stadt zu einer Sitzung zusammen. In derselben wurde der von dem engeren Ausschuß vorgelegte Statutenentwurf genehmigt und Beschluß gefaßt, nunmehr die Stadtgemeinde um pachtweise Ueberlassung des für die Anlage in Aussicht genommenen Areals zu ersuchen.
Seitens einer großen Anzahl Besucher der soeben beendeten Jubiläums-Gartenbauausstellung ist der lebhafte Wunsch geäußert worden, es möge in unserer Stadt eine ähnliche dauernde Schöpfung zur Ausführung gebracht werden.
Wenn nicht unerwartete Hemmnisse dazwischen treten, so stehen wir vor der Verwirklichung dieses Wunsches. Der Leipziger Palmengarten soll errichtet werden auf demselben, geradezu wunderbar geeigneten Terrain, auf welchem soeben die Gartenbauaustellung stattgefunden hat. Dieses Terrain soll eine Erweiterung dadurch erfahren, daß die angrenzenden Arealtheile bis zur südlichen Vorfluthschleuße und das zwischen den Kuhthurmwiesen und der Plagwitzer Straße liegende Waldstück, das Ritterspürchen, hinzugenommen werden. Hierdurch wird zugleich ein Zugang zu dem Palmengarten von der Plagwitzer Straße aus gewonnen, was zweifellos für das Unternehmen von großem Werthe ist. Die Pläne sollen durch eine engere Concurrenz unter den ersten Autoritäten der Gartenbaukunst gewonnen werden.
Nach den Statuten ist die Ausgabe von auf den Namen lautenden Antheilscheinen im Betrage von je 600 M beabsichtigt. Diese Antheilscheine gewähren den Anspruch entweder auf eine Familienfreikarte oder auf eine Dividende bis 4 %. Der weitere Inhalt der Statuten wird später bekannt gegeben.
Die Vorarbeiten für die Ausführung des Unternehmens ruhen wie seither und bis auf Weiteres in den Händen der Herren Oberbürgermeister Dr. Georgi, Justizrath Dr. Colditz, C. G. Herrmann, Geb. Medicinalrath Prof Dr. Hofmann, E. Stöhr, Carl Vörster.
Wir hoffen, daß unsere Bürgerschaft die vorstehenden Mittheilungen mit Freude begrüßen und daß sie dem Unternehmen eine rege Unterstützung schenken wird.
Herr O. Moßdorf, dessen Thatkraft wir in erster Reihe den schönen Erfolg der jüngsten Gartenbau-Ausstellung verdanken, erklärte in der Sonnabendsitzung, daß durch das schöne in Aussicht genommene Terrain der Leipziger Palmengarten zweifellos einer der schönsten bestehenden werden wird.
Möge das Unternehmen weiter einen glücklichen Fortgang haben! [1]
In Nr. 464 dieses Blattes ist kurz darüber berichtet worden, daß in einer am 9. d. Mts. abgehaltenen Versammlung des zur Errichtung eines Palmengartens zusammengetretenen Comités der Beschluß gefaßt worden ist, wegen Beschaffung des für diesen Zweck nöthigen Areales mit der Stadtgemeinde in Verhandlung zu treten. Bei dem regen Interesse, dem die Errichtung eines Palmengartens in allen Kreisen unserer Stadt begegnet, erscheint es zweckmäßig, über den bisherigen Verlauf der Angelegenheit und über den Zweck des Unternehmens an dieser Stelle noch einige weitere Mittheilungen zu machen.
Die aus Veranlassung des Herrn Oberbürgermeisters Dr. Georgi am 25. April dieses Jahres zusammengetretene Versammlung Leipziger Bürger, der Angehörige aller Lebensstellungen beiwohnten, hatte sich im Princip für die Errichtung eines Palmengartens entschieden und einem aus ihrer Mitte gewählten Ausschusse Auftrag ertheilt, alle diejenigen Fragen vorzubereiten, welche für eine endgiltige Beschlußfassung maßgebend sein würden. Dieser Ausschuß, in dem Herr Oberbürgermeister Dr. Georgi den Vorsitz geführt hat, ist in vielfachen Verhandlungen und Sitzungen die ihm gestellte Ausgabe zu lösen bemüht gewesen, hat am 9. dieses Monats in einer anderweiten Versammlung des gesammten Comités über seine Thätigkeit Bericht erstattet und diejenigen Vorschläge der Versammlung unterbreitet, die er im Interesse der Sache für zweckmäßig erachtet.
Die Vorschläge des Ausschusses haben durchgängig die Billigung des Comités gefunden.
Nach diesen Vorschlägen soll der Leipziger Palmengarten ungefähr auf demselben Areale errichtet werden, aus dem sich in den jüngsten Wochen die Gartenbau-Ausstellung in so epochemachender Weise präsentirt hat. Nur soll nicht bloß die für die Gartenbau-Ausstellung benutzte Parcelle Nr. 2625 des Flurbuchs für Leipzig, sondern auch der größere Theil der Parcelle Nr. 2624 und die ganze Parcelle Nr. 2574 des Flurbuchs für Leipzig für den Leipziger Palmengarten Verwendung finden. Die letztere Parcelle, der sogenannte Ritter-Werder, liegt an der Plagwitzer Straße zwischen dem Elsterflusse und dem Hochfluthbett der Pleiße und soll durch eine Brücke mit den nördlich und westlich der Elster gelegenen Parcellen Nr. 2624 und 2625 verbunden werden.
Die Parcelle Nr. 2574 — der Ritter-Werder — enthält 3 ha 36 a, die Parcelle Nr. 2625 7 ha 98 a und der durch die zweite südliche Vorfluthschleuße abgegrenzte Theil der parcelle Nr. 2624 10 ha 55 a. Das für den Leipziger Palmengarten zu verwendende Areal würde also insgesammt
3 ha 36 a Parcelle Nr. 2574
7 ha 98 a Parcelle Nr. 2625
10 ha 55 a Theil von parcelle Nr. 2624
[∑] 21 ha 89 a = 218 900 Geviertmeter
enthalten. Der Frankfurter Palmengarten enthält noch ungefähr 20 000 Geviertmeter mehr. Es liegen aber bei ihm die Voraussetzungen viel weniger günstig, als bei dem in Leipzig in Betracht kommenden Areale, weil die Natur hier in einer Weise der Errichtung eines großen Palmengartens günstig ist, wie kaum jemals wieder in irgend einer Stadt.
Das Unternehmen soll in die Form einer Actiengesellschaft gekleidet und den Actionairen in der Regel eine Dividende bis zur Höhe von vier Procent gewährt werden. Das Actiencapital soll in Eintausend auf den Namen lautende Actien von je 600 Mark zerlegt und, für den Fall, daß das in dieser Weise bemessende Stammcapital nicht genügen würde, mit der Ausgabe von Schuldverschreibungen bis zu demselben Betrage von 600 000 Mark vorgegangen werden. Die Schuldverschreibungen, die ebenfalls auf den Namen lauten, sollen auf den Nennwerth von je 300 Mark gestellt und mit einer Verzinsung von voraussichtlich vier Procent bedacht werden.
Wenn hiernach neben dem verantwortlichen Actiencapitale von 600 000 Mark die Beschaffung weiterer Mittel bis zu derselben Höhe durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen ins Auge gefaßt worden ist, so ist hierfür namentlich die Erwägung maßgebend gewesen, daß durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen mit so geringem Nennwerthe auch weiteren Kreisen der Leipziger Bürgerschaft Gelegenheit geboten wird, sich an dem Unternehmen zu betheiligen. Die Höhe des für den Leipziger Palmengarten vorgesehenen Capitals ist in Anlehnung an die Verhältnisse in Frankfurt am Main, wo neben einem verantwortlichen Actiencapitale von 500 000 Mark durch Aufnahme von Darlehen weitere Betriebsmittel in Höhe von ungefähr 700 000 Mark beschafft worden sind, erfolgt. Hier wie dort wird die Summe der Passiven ungefähr 1 200 000 Mark betragen.
Jeder Actionair soll nach dem im Entwurfe genehmigten Gesellschaftsvertrage berechtigt sein, zu beanspruchen, daß ihm an Stelle der jährlichen Dividende für eine seiner Actien eine Familienfreikarte von der Gesellschaft ausgehändigt wird. Familienfreikarten berechtigen den Besitzer der Actie und seine Familienangehörigen zum unentgeltlichen Besuche der Anlagen. In ähnlicher Weise wie der Actionair soll auch der Besitzer einer Schuldverschreibung berechtigt sein, zu beanspruchen, daß ihm an Stelle der jährlichen Zinsen für eine seiner Schuldverschreibungen eine für ihn persönlich geltende Freikarte von der Gesellschaft ausgestellt wird.
Daß von diesem Rechte, an Stelle der Dividende und Zinsen freie Eintrittskarten zu erhalten, seitens der Actionaire und der Inhaber von Schuldverschreibungen recht ausgiebig Gebrauch gemacht werden wird, das erscheint nach den in Frankfurt a. M. gemachten Erfahrungen sehr wahrscheinlich. Dort verzichten ungefähr neun Zehntheile der Actionaire auf Dividende und sichern sich dadurch den jederzeitigen freien Eintritt in die Anlagen für sich und ihre Familienangehörigen.
Die neue Gesellschaft hat nicht die Absicht, den Grund und Boden, auf dem der Leipziger Palmengarten errichtet werden soll, käuflich zu erwerben. Einmal würde der Ankauf so großer Flächen ein Capital erfordern, dessen Aufbringung Schwierigkeiten bieten könnte. Sodann aber dürfte die Stadtgemeinde überhaupt nicht in der Lage sein, ein so werthvolles und so zukunftsreiches Grundstück für immer aus ihren Händen zu geben. Das Einzige, was die neue Gesellschaft von der Stadtgemeinde glaubt erwarten zu können, ist, daß ihr der für ihre Zwecke erforderliche Grund und Boden pachtweise gegen Zahlung einer jährlichen Entschädigung auf eine von vornherein bestimmte Reihe von Jahren überlassen wird.
Ist es möglich, auf dieser Linie eine Verständigung mit dem Rathe und dem Stadtverordneten-Collegium herbeizuführen, so erreicht die neue Gesellschaft ihren Zweck, indem sie die Disposition über den für sie nothwendigen Grund und Boden auf einen längeren Zeitraum erhält. Auf der anderen Seite aber wird die Stadtgemeinde durch ein derartiges Abkommen ihre Interessen nicht verletzen; denn sie erhält nach Ablauf der zu vereinbarenden Pachtperiode das Areal ohne jede rechtliche Beschränkung zurück und wird inzwischen für die ihr entgangenen Nutzungen durch den ihr zu zahlenden jährlichen Pachtzins voll entschädigt. Außerdem aber hat die Stadtgemeinde den bedeutenden und namentlich bei den Bestrebungen der Jetztzeit hoch anzuschlagenden Vortheil, daß in ihrem Weichbilde ein großartiges, den Fremdenverkehr wesentlich belebendes Unternehmen geschaffen wird, ohne daß sie für sein Zustandekommen irgend ein pecuniäres Opfer bringen müßte.
Käme auf der oben angedeuteten Grundlage eine Verständigung mit dem Rathe und dem Stadtverordneten-Collegium zu Stande und nähme die neue Gesellschaft das von ihr gewünschte große Areal auf einen längeren Zeitraum in Pacht, so würden bei der Beendigung des Pachtverhältnisses an und für sich die großartigen Anlagen des Palmengartens wieder zu beseitigen sein. Mit dieser Möglichkeit muß die neue Actiengesellschaft von vornherein rechnen. Deshalb ist in dem neuen Gesellschaftsvertrage eine sehr reichliche Abschreibung auf alle Vermögensgegenstände und die Rückstellung großer Reserven vorgesehen worden. Nun kann aber wohl der Fall eintreten, daß die Stadtgemeinde als solche gar nicht wünscht, daß bei der Beendigung des Pachtverhältnisses die Anlagen des Palmengartens zerstört werden. Möglicherweise wird sich der Palmengarten so in die Leipziger Verhältnisse einleben, daß sein Fortbestand im Interesse der Bürgerschaft wünschenswerth erscheint. Im Hinblick auf diese Möglichkeit übernimmt die neue Gesellschaft die Verpflichtung, bei dereinstiger Beendigung des Pachtverhältnisses die Anlagen des Palmengartens nicht zu beseitigen, sondern der Stadtgemeinde Leipzig eigenthümlich zu überlassen für den Fall, daß diese einen dementsprechenden Wunsch aussprechen sollte.
Die Einnahmen, die der Palmengarten in Frankfurt a. M. während der langen Zeit seines Bestehens alljährlich ergeben hat, sind sehr bedeutend gewesen. Werden die Einnahmen, was bei der Einwohnerzahl Leipzigs und bei der Anziehungskraft unserer Stadt auf weitere Kreise der Umgebung außer Zweifel steht, in Leipzig in derselben Höhe gemacht und werden, wie der Gesellschaftsvertrag dies vorschreibt, die Jahreseinnahmen verwendet, nicht um den Actionairen hohe Dividende zu gewähren, sondern um Abschreibungen vorzunehmen und zur fortdauernden Erneuerung der Anlagen genügende Reserven zurückzustellen und erfolgt die spätere Leitung des Unternehmens in demselben Sinne und Geist, wie er maßgebend gewesen ist für die Gründung der Gesellschaft, das heißt, wird die Rücksichtnahme auf das öffentliche Interesse fortdauernd der Leitstern des Unternehmens bleiben, so darf dasselbe einer günstigen Entwickelung und eines segensreichen Einflusses auf die Verhältnisse unserer Stadt sicher sein. [2]
[1] Der Leipziger Palmengarten, in: SLUB Dresden. Leipziger Tageblatt und Anzeiger. Abendausgabe vom 11. September 1893, S. 6386.
[2] Der Leipziger Palmengarten, in: SLUB Dresden. Leipziger Tageblatt und Anzeiger. Abendausgabe vom 13. September 1893, S. 6437.